Ich werde im August 2008 eine Umschulung bei einem Bfw beginnen. Diese wurde mir von der DRV genehmigt. Im Mai 2008 läuft mein Alg I aus. Aufgrund meiner Einkommens- und Vermögenssituation wird kein Alg II bewilligt werden.
Vor der Arbeitslosigkeit arbeitete ich 2007 bis August Teilzeit (25-Stunden-Woche), Bruttogehalt im Monat 1125.-€. Daraus resultierender Nettoverdienst 830.-€, ein Kind und verheiratet.
Mich würde nun interessieren mit wieviel Übergangsgeld ich ca. zu rechnen habe, und ob ich im Zeitraum Mai bis August irgendwelche Leistungsansprüche habe.
Für sachdienliche Antworten wäre ich sehr dankbar.