Hallo Zusammen!
Ich habe schon zich Foren, Beiträge und Gesetzesparagraphen studiert und bekomme da einfach keine befriedigende Antwort, daher mein Anliegen mal ausformuliert.
Nach Erkrankung in meinem alten Beruf, beziehe ich während der Streitigkeiten der Genossenschaft, Arbeitsagentur und Rentenversicherung ALG 1
nun ist mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben durch und genehmigt.
Jetzt falle ich ALG 2 da die Umschulung voraussichtlich erst Anfang 2013 startet.
Normalerweise berechnet sich das Übergangsgeld ja 68% des Letzten Nettogehalts. Da ich in der gesamten Zeit des ALG 1 Empfangs keinen Job annehmen konnte, berechnet sich das ÜGeld bisher auf meinen letzten Arbeitslohn.
Da ich jetzt wieder, zwar mit bleibenden Schäden genesen bin aber im ALG 2 stecke, muss ich ja zwangsläufig irgend eine zumutbare Arbeit annehmen.
Meine Frage lautet daher:
Berechnet sich das ÜGeld dann anschließend auf das ALG 2 bzw. das Gehalt was ich dort erarbeitet habe?
Oder wird es immernoch rückwirkend auf mein letztes Arbeitsgehalt berechnet?
Für eine Fachkundige Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich mir momentan über die Finanzielle Zukunft ziemlich den Kopf zerbreche =/