https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf/uebergangsgeld.html
>>Krankengeld oder Übergangsgeld?
Wer aus dem Bezug von Krankengeld in eine Reha-Maßnahme geht, muss das Übergangsgeld beantragen. Die Krankenkassen zahlen während der Reha kein Krankengeld. Wird das eine gewährt, ruht der Anspruch auf das andere, Krankengeld und Übergangsgeld schließen sich gegenseitig aus.
Aufgrund der Berechnungsgrundlage fällt das Übergangsgeld niedriger aus als das Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent vom letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent vom letzen Nettogehalt – bis zu einem gesetzlichen festgelegten Höchstbeitrag pro Tag (105,88 Euro für 2019).
Wenn nach einer Reha Arbeitsunfähigkeit attestiert wird, hat der Betroffene wieder Anspruch auf Krankengeld.<<
Das Übergangsgeld wird aus dem Bruttobetrag des kalendertäglichen Verdienstes berechnet, den die KK für die Zahlung des Krankengeldes zugrunde gelegt hat. Diesen Betrag ersehen Sie aus dem Bescheid Ihrer KK zum Krankengeld.