Hallo Planlos 65,
hier nochmals der Hinweis, dass es sich hier um ein allgemeines Forum handelt.
Ihr Übergangsgeld für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann erst abschließend berechnet werden, sobald Sie die Maßnahme begonnen haben und alle für die Berechnung relevanten Unterlagen vorliegen. Eine (verbindliche)Vorabberechnung ist technisch nicht möglich.