Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld Berechnung

von Chris15.06.2016 | 17:22
2228 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich habe das Forum schon durchsucht aber leider nicht das richtige zu meinem Anliegen gefunden. Ich beginne Ende Juni eine Berufliche Reha (LTA). Habe bei meinem Arbeitgeber die unterlagen zur berechnung des Übergangsgeldes abgegeben. Wurde alles ausgefüllt! Und da ist jetz der Knackpunkt!!! Ich habe nur Nachtschicht gearbeitet und im Monat ca. 400 Euro an Nachtzuschlägen verdient!!! Mein Arbeitgeber hat bei den Unterlagen aber überall mein Bruttolohn OHNE den Nachtzuschlägen eingetragen!!! Das heisst mir geht beim Übergangsgeld richtig Geld ab. Ich hoffe hier im Forum kann mir jemand zu dem Thema behilflich sein... Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2016 | 07:38

Hallo Chris,

der Hinweis auf das gemeinsame Rundschreiben zum Übergangsgeld war richtig gut.

Was als Arbeitsentgelt zu gelten hat, ergibt sich aus §§ 14, 17 SGB IV. Welche Einnahmen im Einzelnen zum Arbeitsentgelt zu rechnen sind, ist unter anderem in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Zum Arbeitsentgelt gehören danach insbesondere Löhne, Gehälter einschließlich laufende Zulagen, Zuschläge oder Zuschüsse, soweit diese der Lohnsteuerpflicht unterliegen.

Viele Grüße

7 Antworten

Chrisam 15.06.2016 | 19:39
Danke schon mal für die Antwort! Die Nachtzuschläge muss ich ja auch versteuern. Und das SV pflichtige Brutto auf den Lohnzetteln is ja auch mehr als das normale Bruttogehalt. Jetz werd ich wohl oder übel mal abwarten bis die Übergangsgeld Berechnung, der DRV, schriftlich kommt und dann wirds wohl das beste sein ich nehm die ganzen Unterlagen und werde zur DRV direkt bei mir vor Ort durchsehen lassen?!
Herz1952am 15.06.2016 | 19:16
Bei Übergangsgeld durch die Rentenversicherung oder sogar auch bei anderen Trägern einer LTA zählen steuerfreie Zuschläge nicht zum Arbeitsentgelt. Sie werden somit beim Übergangsgeld nicht berücksichtigt. Sie können hier nachsehen auf Seite 23 : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Anders wäre es bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall. Hier gelten auch diese Leistungen wahrscheinlich dazu, insbesondere aber die "steuerfreien Auslösungen", offiziell "Verpflegungsmehraufwendungen". Vielleicht haben Sie das Formular noch mit den Erläuterungen, da müsste die auch draufstehen.
Herz1952am 15.06.2016 | 19:25
Ergänzung: Nur die Steuerfreien Nachtzuschläge zählen nicht dazu. Die zu versteuernden Anteile und somit SV-versicherungspflichtigen Anteile zählen sehr wohl zum "laufenden Brutto". Sie können auch Ihre Entgelt-Abrechnung durchsehen, normalerweise müssten die steuerfreien Zuschläge gekennzeichnet sein. Außerdem müsste Ihr Arbeitgeber das Steuer-/Sozialversicherungsbrutto bescheinigt haben.
Chrisam 15.06.2016 | 20:11
Genau das hat der Arbeitgeber nicht gemacht! Ich nehm jetzt einfach mal frei erfundene Zahlen.... Bruttolohn 2500 Nachtzuschlag 400 ----------------------------- Gesamt Brutto 2900 Euro ----------------------------------- SVpflichtiges Brutto 2700 Euro Mein Arbeitgeber hat in den Unterlagen bei Bruttoverdienst 2500 Euro angegeben aber er müsste eigentlich die 2700 Euro angeben oda?!
Herz1952am 15.06.2016 | 20:05
Hallo Chris, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber das tatsächliche steuer- bzw. sozialversicherungspflichtige Brutto bescheinigt hat, kann eigentlich nichts schiefgehen. Da das Berechnungsentgelt 80 % davon beträgt, aber auch nicht höher als das Netto sein darf, kommt es zu einer festgelegten Berechnung. Es wird etwas weniger als das Netto sein, ähnlich wie beim Krankengeld. Sie müssen allerdings die steuerfreien Beträge aus Ihrem Netto "rausrechnen".
Herz1952am 15.06.2016 | 20:22
Eigentlich schon. Ich wüsste jetzt nicht, woran das liegen sollte, außer das dem AG ein Fehler unterlaufen ist. Vielleicht können Sie es nochmal im Lohn- oder Steuerbüro abklären.
Chrisam 15.06.2016 | 20:38
Ja ich werd jetz mal abwarten bis die Berechnung schriftlich kommt. Dann werd ich meine Lohnabrechnungen und die Berechnung nehmen und persönlich zur DRV gehen und das mal durchsehen lassen... und dann gegebenenfalls Wiederspruch einlegen... Vielen Dank schonmal für deine Antworten!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026