Hallo zusammen,
habe gestern meinen ÜBG-Bescheid für meine Umschulung erhalten. Dieser ist m.E. fasch und ich erwäge einen Widerspruch. Vorher wollte ich aber die Experten hier um Rat bitten.
Folgender Fall:
Seit April 2012 war ich schon psychisch erkrankt inkl. Krankengeldbezug und habe meine damalige, gut bezahlte Anstellung verloren.
Im Januar 2013 wurde ich vom medizinischen Dienst meiner Krankenkasse für arbeitsfähig befunden und musste mich über die AfA wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Über einen Vermittlungsvorgschlag mit Rechtsfolgenbelehrung kam ich dann zu einem neuen Arbeitsplatz in meinem Berufsfeld, bei dem ich aber nur 2/3 meines vorherigen Gehalts hatte. Laut der AfA musste ich diese Stelle aber annehmen, da es sonst zu Sanktionen gekommen wäre.
Bereits nach wenigen Monaten bin ich schwer erkrankt während der Probezeit gekündigt worden und war danach durchgehend bis zum Beginn meiner Umschulung im Krankengeld und "ALG1 nach Nahtlosigkeit"-Bezug.
Nun wurde mir wie schon gesagt ÜBG nach der von der AfA aufgezwungenen Tätigkeit berechnet.
Der §48 SGB IX besagt aber:
"[...]Maßgebend ist das Arbeitsentgelt in dem letzten Kalendermonat vor dem Beginn der Leistungen bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze für diejenige Beschäftigung, für die Leistungsempfänger ohne die Behinderung[...]"
"ohne die Behinderung", das besagt doch ganz klar, dass ich eigentlich Anspruch auf eine Berechnung nach der alten Tätigkeit oder zumindest dem Tarif, der dieser zugrunde lag, habe.
Ist das nun korrekt oder nicht?
Würde mich sehr über Expertenmeinungen freuen.
MfG
Damian