@ Ach ja
Das nachgehende Übergangsgeld ist in § 71 Abs. 4 SGB IX geregelt, da können Sie die Gründe nachlesen.
Es gibt nur 2 Punkte, die unklar sind:
1. Was bedeutet "wird nicht verlängert"? Wurde hier nur ein erster Teil bewilligt und es gibt jetzt keine Verlängerung? Oder wurde bereits die ganze Maßnahme durchlaufen und Nika hätte noch gerne weitergemacht, darf aber nicht?
2. Nika bezeichnet sich als "nicht arbeitsfähig". Da man für eine Maßnahme aber arbeitsfähig sein muss und außerdem Nika sich arbeitssuchend (= arbeitslos?) gemeldet hat, könnte es sich auch um eine subjektive Einschätzung handeln und keine Krankschreibung vorliegen.
Daher halte ich meinen Hinweis für sinnvoll. Der Anruf ist kein großer Aufwand und könnte evtl. für 3 Monate Geld bringen