Übergangsgeld

von
Kurgast

Hallo Forum, wann erfogt üblicherweise die Zahlung von Übergangsgeld bei z.B. einer 3-wöchigen Reha,
immer zum Monatsende, oder nach Abschluß?

Experten-Antwort

Hallo Kurgast,

bei einer dreiwöchigen Rehamaßnahme wird das Übergangsgeld vorschussweise für 2 Wochen gezahlt, sobald die Klinik mitteilt, dass Sie aufgenommen wurden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die für die Übergangsgeldberechnug benötigten Unterlagen vollständig beim Rentenversicherungsträger vorliegen und auch ein zahlbarer Anspruch besteht (z.B. nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers).
Für die letzte Woche wird das Übergangsgeld ausgezahlt, wenn die Entlassungsmitteilung der Klinik an den Rentenversicherungsträger übermittelt wurde.

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