Guten Tag,
auf der Webseite der DRV sind zu zwei Fragen, Antworten enthalten, die ich nicht ganz verstehe, weshalb ich um kurze Aufklärung bitte:
Es geht um die Zahlung von Übergangsgeld bei Corona-bedingter Maßnahmeunterbrechung. Hierzu steht:
[Frage]"Wer trägt die Kosten für die aufgrund von Corona abgebrochene Rehabilitation?"
[Antwort]"Die Kosten, die bis zum Abbruch der Rehabilitation entstehen, werden wie üblich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger abgerechnet. Die Rehabilitanden selbst erhalten bis zum Abbruch der Rehabilitation Übergangsgeld. Haben sie vor der Rehabilitation von einem anderen Leistungsträger Geldleistungen (z.B. Krankengeld) erhalten, sollten sie sich umgehend an diesen Leistungsträger wenden."
Dann steht drei Fragen weiter unten:
[Frage]"Bekommen Versicherte weiterhin Übergangsgeld, wenn die Bildungseinrichtung ihrer beruflichen Bildungsmaßnahme (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) den Präsenzbetrieb eingestellt hat?"
[Antwort]"Das Übergangsgeld wird regulär weitergezahlt. Nach Möglichkeit sollte die Bildungsmaßnahme auf anderen Wegen ohne Präsenz weiterlaufen, beispielsweise über elektronische Medien, wie E-Mail, Online-Plattformen oder Eigenstudium. Sollte eine Weiterführung ohne Präsenz nicht möglich sein und muss die Maßnahme unterbrochen werden, wird das Übergangsgeld ebenfalls weitergezahlt (Zwischen-Übergangsgeld)."
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz erläutern könnten, was nun gilt, da diese Aussagen teilweise in Widerspruch stehen.
Die Fragen entstammen der Webseite:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/reha_corona/FAQ_Listen/06_faq_liste_entgeltersatzleistungen.html
Mfg
Silke