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Übergangsgeld der DRV in Umschulung

von Steffen17.03.2008 | 11:54
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihre-vorsorge.de Team, ich werde seit Wochen von unterschiedlichen Möglichkeiten zum Thema Übergangsgeld informiert und verliere langsam aber sicher den Überblick. Die Vorgeschichte: Sep 2004 wurde ich wegen einer Bandscheiben Operation aus meinen gelernten Beruf (KFZ Mech.) gerissen und konnte diesen nicht weiter ausüben. In der Reha befürwortete man eine Umschulung. Kostenträger sollte die ehem. LVA (jetzt bekanntlich DRV) sein. Im August 2006 sollte dann der Startschuß zur betrieblichen Umschulung erfolgen und alles lief wie geschmiert. Da ich durch Schichtarbeit (Versuchswagenfahrer) viel Steuerfrei verdient habe sagte der Reha-Berater der LVA man könne einen gewissen Prozentsatz des erlenten Berufes nehmen der nach aktuellen Tarifsatz der IGMetall berechnet wird. Das war für mich ok. Einen Monat vor Beginn der Maßnahme wurde ich erneut krank und mußte wieder an den Bandscheiben operiert werden (Sep 2006). Damit war klar, dass ich die Umschulung nicht beginnen kann, da es ein langer Genehsungsweg ist und ich bald 1,5 - 2 Jahre nach Operation noch Probleme mit der Wirbelsäule habe. Nun gut, jetzt soll es also wieder weiter gehen. Da ich inzwischen in Hartz4 gerutscht bin, sagte der Arbeitsvermittler (der Arbeitsagentur) Zitat:"... es kann natürlich sein, dass die Rentenversicherung nun auch nur noch der Hartz4-Satz als Übergangsgeld zahlen wird..." Einen möglichen Betrieb für eine erneute Umschulung habe ich bereits gefunden(Start wäre 01.08.08). Aber es wurde noch nichts zum Thema Übergangsgeld berechnet, weil ich davon ausging, dass es dieselben "Spielregeln" bzw zur genau gleichen Bedingung der Umschulung vorhanden sind. Stimmt es, dass wenn man automatisch in Hartz4 rutscht die DRV auch nur noch diesen Satz EUR 345,- als Übergangsgeld zahlen muss? Demnächst steht auch noch ein Berufsfindungs- bzw ein Berufseignungslehrgang in einem Berufsförderungswerk an. Welchen ich aber schon nach der ersten Bandscheibenoperation gemacht habe. Eine Zusatzfrage: Ist es in diesem Lehrgang nicht auch so geregelt, dass man Übergangsgeld der DRV bekommt? Der Lehrgang soll 8 Wochen dauern. Und Ende Juli enden was ich für sehr knapp bemessen halte, da 10 Tage später die mögliche Umschulung ansteht. Laut DRV Rehaberater kann es nur in diesen bestimmten BfW stattfinden, weil sie nur mit diesen zusammmenarbeiten und kein früherer Termin frei ist. Vielen Dank fürs lesen! mfg

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.03.2008 | 13:24

Hallo Steffen,

wir müssen die unterschiedlichen Leistungszeiträume ein wenig sortieren.

Berufsfindung und Eignungsabklärung

Die Teilnahme an einer Abklärung der beruflichen Eignung (Berufsfindung) oder einer

Arbeitserprobung wird dem Verwaltungsverfahren zugeordnet und gehört nicht zu den

Leistungen nach § 33 Abs. 3 SGB IX. In den meisten Fällen (und vermutlich auch in Ihrem Falle) wird das Arbeitslosengeld II für den Eignungsabklärungszeitraum weitergezahlt.

Umschulungszeitraum:

- Liegt der letzte Tag des Bemessungszeitraums innerhalb der Drei-Jahresfrist, sind

zwei Berechnungen durchzuführen. Zum einen die Berechnung aus dem tatsächlich

erzielten Entgelt, zum anderen aus dem tariflichen/

ortsüblichen Entgelt. Der höhere Betrag ist maßgebend. Der Vergleich ist nur

einmal zu Beginn der Leistung vorzunehmen.

-Liegt der letzte Tag des Bemessungszeitraums außerhalb der Drei-Jahresfrist, wird

die Berechnungsgrundlage nur aus dem tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelt ermittelt.

Eine Zahlung des Übergangsgeldes in Höhe des Arbeitslosengeldes 2 ist für Teilnehmer an Umschulungsleistungen nicht vorgesehen. Dahingehend möchte ich Sie beruhigen.

Was mich aber ein wenig stutzig macht, ist die Tatsache, dass bei Ihnen noch eine Eignungsabklärung erfolgt, obschon Ihnen eine Umschulungsleistung bereits angeboten wurde?

Ich möchte Sie bitten den Reha-Fachberatungsdienst zu kontaktieren und die von Ihnen aufgeworfenen Fragen genau abzuklären.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Steffenam 20.03.2008 | 14:57
Vielen Dank für die schnelle & ausführliche Erläuterung. Auf die Frage, wieso ich noch einmal einen Eignungslehrgang mitmachen muss, kam folgende Antwort der Beraterin-" Da die letzte Eignung bereits lange zurück liegt und ein neues Krankheitsbild hinzu kam, muß eine Erneute Abklärung bzw eine dritte Meinung in diesem BfW eingeholt werden. Da kommen wir nicht dran vorbei." Mittlerweile habe ich mich damit abgefunden, wenn dieser Weg von Nöten ist. Es ist nur so ärgerlich für mich, dass der Lehrgang keine zwei Wochen vor der dann folgenden Umschulung endet. Aber. Wird es wirklich als neues Krankheitsbild eingestuft? Ich als Leihe würde sagen, eine Bandscheibenoperation ist eine Bandscheibenoperation. Sicher ist kein Fall vergleichbar und es gibt mit Sicherheit auch verschiedene Schmerzen bzw Schmerzleiden, aber kann man das als neues Krankheitsbild abstempeln? Wie gesagt, vielen Dank dass Sie mich in Hinblick auf weitere ALG2 Leistungen in einer möglichen betrieblichen Umschulung beruhigen konnten. Da fällt mir wirklich ein Stein von Herzen! Da während des Lehrganges ALG2 weitergezahlt wird, erübrigt sich wohl meine letzte Frage, ob während des Lehrganges Familienheimfahrten gezahlt werden. Aber ich denke da müßte ich wohl bei der Arbeitsagentur nachfragen. Nochmals vielen Dank das Sie sich mit meinen Fragen beschäftigt, sie sehr gut und verständlich beantwortet haben! Frl Grüße Steffen
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