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Übergangsgeld

von Reiner31.08.2012 | 12:27
1857 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

ich habe eine Umschulungsmaßnahme hinter mir. In dieser Zeit habe ich Übergangsgeld erhalten. Im Versicherungslauf steht krank-Gesundheitsmaßnahme.Warum wird diese Zeit nicht angerechnet. danke

7 Antworten

-am 01.09.2012 | 22:57
Hallo Reiner, laut Ihren Angaben ist die Zeit der Umschulungsmaßnahme in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt. somit erfolgt auch eine Anrechnung. Da Sie Übergangsgeld bezogen haben, liegt eine Pflichtbeitragszeit vor. In Ihrem Versicherungsverlauf müßte daher auch ein Engelt angegeben sein. Bitte sehen Sie in Ihrem Versicherungsverlauf nach. Sollten Sie Hilfe oder genauere Erläuterungen benötigen, können Sie gerne mit Ihren Unterlagen bei der nächsten Beratungsstelle der Dt. RV vorsprechen.
Reineram 02.09.2012 | 09:52
Hallo Experte, das Entgellt wurde im Versicherungsverlauf nicht angegeben.
-am 02.09.2012 | 11:34
In welchem Zeitraum haben Sie die Umschulungsmaßnahme absolviert?
Reineram 02.09.2012 | 17:05
dias Übergangsgeld wurde von der RV bezahlt. Wird dann diese Maßnahme als Ausbildungszeit anerkannt?
Reineram 02.09.2012 | 13:21
in den Jahren 1988-1991
-am 02.09.2012 | 13:27
In diesem Zeitraum unterlag das Übergangsgeld nicht der Rentenversicherungspflicht. Es wurde daher keine Beiträge zur RV gezahlt. Somit liegt in diesem Zeitraum eine beitragsfreie Zeit, also in Ihrem Fall eine Anrechnungszeit aufgrund einer Gesundheitsmaßnahme nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI vor. Eine Anrechnung dieser Zeit erfolgt dennoch. Wichtig sind diese Art von rentenrechtlichen Zeit z.B. für die Wartezeit von 35 Jahren.
-am 02.09.2012 | 19:22
Das Übergangsgeld wurde von der DRV gezahlt - das ist richtig. Allerdings wurden in dieser Zeit aus dem Übergangsgeld keine Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und gezahlt. Somit liegt keine Beitragszeit, sondern eine beitragsfreie Zeit vor. Zur Prüfung, ob eine Zeit der beruflichen Ausbildung vorliegt, sollten Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen und diese Zeit als Ausbildungszeit geltend machen. Die Kollegen von der DRV werden dann einen entsprechenden Bescheid erstellen.
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