Bitte beachten Sie, dass Fragen zu einem bereits anhängigen Verfahren immer nur von der zuständigen Sachbearbeitung beantwortet werden können. Ob Ihr Übergangsgeld fehlerhaft berechnet wurde und ab wann Sie welche Zahlungen erhalten können Sie daher nur über eine Rücksprache mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung erfahren.
Wir können Ihnen daher nur raten sich telefonisch oder per Fax mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen. Sollte das Telefonnetz überlastet sein, so raten wir zu einem erneuten Anruf zu einem späteren Zeitpunkt. Alternativ können Sie auch die Telefonzentrale der Deutschen Rentenversicherung anrufen um ggf. zu einem freien Gesprächspartner verbunden zu werden. Falls „die Akte gerade nicht gefunden werden kann“, so geben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Telefonnummer und bitten um einen Rückruf.