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Experten-Antwort

Übergangsgeld falsch berechnet

von Kirchenmaus25.10.2014 | 08:38
1139 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In meinem Fall errechnet sich das Übergangsgeld aus dem ortsüblichen Tarifgehalt. Statt sich an der von mir beigelegten Tariftabelle zu orientieren, setzte der Sachbearbeiter nun ein viel zu niedriges Fantasie-Entgelt an, das wohl kein Mensch in der Druckindustrie verdient Es ist nicht das erste Mal, dass ich wegen fehlerhafter Bearbeitung einen Widerspruch verfassen musste - so also auch jetzt. Meine Sorge: Bedeutet das, dass mein Schreiben nun wieder monatelang in einer Widerspruchsstelle herumliegt oder wird dieser Fehler direkt zügig korrigiert? Und: Bekomme ich nun wenigstens anteilig Übergangsgeld und den restlichen Betrag dann nachgezahlt? Oder wg. meines Widerspruchs nun erst einmal überhaupt nichts? Kann ich ggf. einen Vorschuss beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte beachten Sie, dass Fragen zu einem bereits anhängigen Verfahren immer nur von der zuständigen Sachbearbeitung beantwortet werden können. Ob Ihr Übergangsgeld fehlerhaft berechnet wurde und ab wann Sie welche Zahlungen erhalten können Sie daher nur über eine Rücksprache mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung erfahren.

Wir können Ihnen daher nur raten sich telefonisch oder per Fax mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen. Sollte das Telefonnetz überlastet sein, so raten wir zu einem erneuten Anruf zu einem späteren Zeitpunkt. Alternativ können Sie auch die Telefonzentrale der Deutschen Rentenversicherung anrufen um ggf. zu einem freien Gesprächspartner verbunden zu werden. Falls „die Akte gerade nicht gefunden werden kann“, so geben Sie dem Sachbearbeiter Ihre Telefonnummer und bitten um einen Rückruf.

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2 Antworten

KSCam 25.10.2014 | 10:04
Bis über den Widerspruch entschieden ist wird die DRV das ÜG so auszahlen wie es im Bescheid steht. Diese Antwort können Sie sich am Montag mit einem simplen Anruf bei der DRV (Tel Nr steht im Bescheid) absichern. Wie lange es dauert, bis Sie wissen ob Ihre Ansicht Erfolg hat oder ob die DRV die bisherige Rechenweise weiterhin für korrekt hält, weiß keiner - das kann schnell gehen oder auch lange dauern.
Kirchenmausam 25.10.2014 | 13:44
Ja, ganz herzlichen Dank für die Info, KSC! Ein simpler Anruf bei der DRV funktioniert leider nicht, weil nach meiner bisherigen Erfahrung entweder das Telefonnetz überlastet ist, mein Sachbearbeiter meine Akte nicht findet oder ich immer nur falsche Auskünfte erhalte - deshalb das Ganze jetzt auf diesem Wege.
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