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Übergangsgeld fragen zur Berechnung

von Paracelia20.10.2019 | 14:45
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2 Antworten

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Hallo Ich habe vom 1.7-30.10.2019 eine Arbeitserprobung gemacht. In der Zeit habe ich Übergangsgeld erhalten, dies wurde mir auf Grund der geringen Höhe auf die Qualifikationsgruppe 3 ein fiktives Übergangsgeld Berechnet. Jetzt bin ich 4 monate bis Februar 2020 Arbeistlos dann fängt meine Umschulung an. Für die Zeit der Arbeitslosigkeit hat man mir gesagt das ich Zischenübergangsgeld erhalten werde. Was aber nachträglich erst gezahlt werden soll wenn ich die Umschulung anfange. Muss das aber Formlos beantragen. Hoffe das Stimmt alles so da ich weniger Arbeitslosengeld bekomme als wie ich Übergangsgeld erhalten habe. Jetzt frage ich mich wenn ich die Umschulung anfange und das Übergangsgeld neu beantragen muss ob die dann wieder vom fiktiven einkommen nach der Qualifikationsgruppe 3 mein Übergangsgeld zahlen. Es wäre ja wichtig für meine Planung da ohne die Qualifikationsgruppe das Übergangsgeld sehr gering wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während einer Umschulung wird das Übergangsgeld auch aus der Qualifikationsgruppe berechnet.

Wie im Informationsblatt G0530 beschrieben, haben Sie für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld. Liegt die letzte Beschäftigung mit Bezug von Arbeitsentgelt noch nicht 3 Jahre zurück, ist auch aus dem Entgelt ein Übergangsgeld zu berechnen. Das Übergangsgeld wird jedoch in jedem Fall aus einem fiktiven Arbeitsentgelt (entsprechend der Qualifikationsgruppe) berechnet.

Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld nach einer Arbeitserprobung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Ob diese bei Ihnen vorliegen, ist im Einzelfall vom Rentenversicherungsträger zu prüfen.

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