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Experten-Antwort

Übergangsgeld für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Björn10.07.2019 | 17:22
119 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich bin seit dem 21.04.17 arbeitsunfähig und kann meinen alten Beruf nicht mehr ausführen. Vom 25.01.18 bis zum 8.3.18 hatte ich an einer medizinischen Reha teilgenommen. Seitdem 18.10.18 bin ich von der KK ausgesteuert. Ab dem 16.10.19 beginnen für mich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übergehend in eine kaufmännische Umschulung ab dem 15.01.20 Nun zu meinen Fragen: !.Ist das Übergangsgeld bei der beruflichen Reha das selbe wie bei der medizinischen Reha oder gibt es da unterschiedliche Bemessungsgrundlagen? 2. Bedeutet das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage das wirklich durch Arbeit erzielte Geld, oder das danach durch den Arbeitgeber 6wochenlang weitergezahlte Krankengeld? Da gibt es nämlich bei mir Unterschiede? Ich danke für ihre Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Berechnung des Übergangsgeldes während der Dauer der LTA gelten die Grundlagen für die der medizinischen Reha. Es wird somit das letzte Arbeitsentgelt (nicht das der Entgeltfortzahlung) zu Grunde gelegt!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Björnam 11.07.2019 | 16:49
*nachobenpush*
Björnam 11.07.2019 | 16:49
*nachobenpush*
Björnam 12.07.2019 | 12:40
Vielen Dank für die Auskunft
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