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Experten-Antwort

Übergangsgeld/ HILFE

von maya schulz05.12.2012 | 12:28
2729 Ansichten
8 Antworten

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Hallo@all, ein etwas komplizierter Fall,braucht dringend Hilfe. Ich war Anfang 2012 in med. Reha nach (1,5 Jahren Krankheit) und habe Übergangsgeld bekommen.Nach der Reha (3 Wochen später) habe ich einen Antrag auf Teilhabe gestellt,dieser wurde auch bewilligt. Im März wurde ich von der Krankenkasse angesteuert und habe dann Alg 1 bekommen. Nach Belastungsproben(Sommer 2012) sollte,eine Arbeitserprobung stattfinden. Leider ist einiges schief gelaufen, von Seiten der DRV und es kam erst Anfang November zu der Erprobung.Ergebnis Umschulung ab Februar 2013. Nun ist mein Alg 1 seit Mitte Nov.ausgelaufen.Da ich wieder Krank bin sollte ich mich an die KKasse wenden. Die jedoch beruft sich auf die Aussteuerung und zahlt nicht. Die DRV sagt,Übergangsgeld steht mir nicht zu. Das Jobcenter sagt auch nein. Nun, steh kurz vor Weihnachten ohne Geld da, niemand fühlt sich zuständig und bin nur noch bis Mitte Dezember krankenversichert. Warum habe ich kein Anspruch auf Übergangsgeld bis zur Umschulung??? Ich kann nichts dafür das bei der DRV soviel schief gelaufen ist und ich immer wieder vertröstet wurde.Jetzt wurde mir auch noch gesagt, das wenn ich jetzt keine Bezüge habe ich auch während der Umschulung kein Übergangsgeld bekomme. Ich bin fix und foxi, weiß nicht mehr weiter. Wer kann helfen??? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2012 | 13:55

Hallo maya schulz, grundsätzlich soll man nicht alle Kommentare zu Ihrem Problem in diesem Forum so ernst nehmen. Nur der Beitrag von ??? hat es auf den Punkt gebracht. Ich wünsche Ihnen gute Besserung, damit Sie bald wieder vermittelbar sind.

7 Antworten

Annaam 05.12.2012 | 13:32
Wenn Sie aus finanziellen Gründen erst direkt vor Auslaufen des Krankengelds Reha beantragen, ist weniger die DRV schuld. Warum lehnt das Jobcenter Zahlung ab?.
maya schulzam 05.12.2012 | 13:51
Hallo, die med. reha wurde im Eilverfahren im November 2011 gestellt.Im Feb.2012 habe ich erst einen Reha-Termin bekommen und die Empfehlung zu einer berufl. Reha,der Antrag erfolgte so wie man mir das an riet mit dem erhalt des Reha Berichtes. Das Jobcenter zahlt nicht da ich als Bedarfsgemeinschaft(WG) eingestuft werde, auch wenn ich wirtschaftlich völlig alleine bin,bliebe nur der Auszug...
Schadeam 05.12.2012 | 13:57
Dann sollten Sie vielleicht zusehen schleunigst übergangsweise einen Job zu bekommen.....das wäre möglicherweise schon im Sommer anzuraten gewesen, als absehbar war, dass sich alles zieht (Belastungserprobung, dann Arbeitserprobung). Ob wirklich nur auf Seiten der DRV etwas schief gelaufen ist? oder ob Sie sich vielleicht beim Ausreizen von Kranken- und Arbeitslosengeld einfach verzockt haben, kann im Forum keiner beurteilen.
???am 05.12.2012 | 14:07
Grundsätzlich bekommen Sie nur während einer Maßnahme, also während Ihrer Umschulung, Übergangsgeld. Die Tatsache, dass Sie vor Ihrer Umschulung keine Leistungen oder Entgelt bekommen, ist bei einer LTA uninteressant. Dann gibt es da noch das Zwischenübergangsgeld. Es wird gezahlt, wenn nach einer Maßnahme 1 (z.B. Kur) eine Maßnahme 2 (z.B. Umschulung) nötig ist und Sie in der Zwischenzeit als nicht vermittelbar gelten. Diese Feststellung trifft das Arbeitsamt. Da das Arbeitsamt Ihnen offenbar problemlos die komplette Zeit AlG gezahlt hat, sind Sie wohl grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. Im anderen Falle hätte die AfA ziemlich schnell das AlG eingestellt und Sie zur DRV geschickt. Und auch der JobCenter hält Sie wohl für vermittelbar, da die sich bei der Ablehnung ja auf die Bedarfsgemeinschaft berufen und nicht auf die fehlende Vermittelbarkeit. Von daher wird wohl kein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld bestehen. Sollte keine Bedarfsgemeinschaft bestehen, können Sie gegen den Bescheid des JobCenters Widerspruch einlegen. Aus meiner Sicht ist das der einzige Weg.
maya schulzam 05.12.2012 | 14:36
Danke für die hilfreiche Antwort. Ich weiß ja nicht was hier sonst so los ist, aber ich gehöre definitiv nicht zu den Zockern.Ich hätte sehr gerne gearbeitet,wenn die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz möglich gewesen wäre und wie bereits gesagt bin ich zur Zeit wieder krank(op). Bis alles wieder gut ist habe ich noch 3 Wochen bis zur Umschulung und woher ich für 3 Wochen eine Arbeit bekommen soll ist mir ein Rätsel.
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