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Übergangsgeld im Anschluss an Krankengeld

von Marc12.02.2008 | 18:24
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war einige Monate arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld. Jetzt mache ich eine Teilhabe am Arbeitsleben und beziehe Übergangsgeld. Das Übergangsgeld schloss nahtlos an das Krankengeld an. Bei dem KG ist es ja so, dass man es immer für 30 Tage bekommt, wenn man einen ganzen Monat KG bezieht. Dieses war auch in der Vergangenheit der Fall. Für den Monat Februar habe ich bis einschließlich 5.2. Krankengeld bekommen und seit dem 6.2. Übergangsgeld. Die Rentenversicherung will das Übergangsgeld nun vom 6.2. - 29.2. zahlen. Ist das so richtig? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass bei einem nahtlosen Übergang vom Krankengeld zum Übergangsgeld das Übergangsgeld dann auch für (fiktive) 30 Tage des Monats Februar gezahlt wird. Wer kann mir weiterhelfen und mir bitte auch die gesetzliche Grundlage nennen? Danke Marc

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im wesentlichen ist den Ausführungen von "Nix" zuzustimmen.

2 Antworten

Nixam 13.02.2008 | 06:59
Wenn Sie an einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation teilnehmen direkt im Anschluss an das Krankengeld, so müssen Sie für die medizinische Rehabilitationsleistung Übergangsgeld für soviele Tage erhalten, dass Krankengeld und Übergangsgeld für insgesamt 30 Tage gezahlt werden. Grundlage § 47 Absatz 1 letzter Satz SGB V: Ist das Krankengeld(gilt sinngemäss für Übergangsgeld wegen Verweis im § 46 SGB IX) für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreissig Tagen anzusetzen." Als Insider sage ich Ihnen: Es ist nicht böswillig falsch bearbeitet worden von Ihrem Sachbearbeiter,dass das Übergangsgeld für weniger Tage ausgezahlt wurde. Vielmehr ist bei der EDV-Eingabe durch den bearbeitenden Kollegen eine Eintragung in der EDV verkehrtherum eingegeben worden und vom auftragfreigebenden Sachgebietsleiter übersehen worden. Das passiert schonmal bei der Komplexität der EDV-Aufträge und ist nicht mut- oder böswillig, hat auch nichts mit Unfähigkeit oder sonstwas zu tun!) Das lässt sich beheben, indem Sie in Ihrer Sachbearbeitung kurz anrufen und auf diesen Fehler hinweisen. Man wird Ihnen "freiwillig" eine Übergangsgeldneuberechnung zukommen lassen mit Auszahlung des "30. Tages", ohne dass Sie sich schriftlich dazu äussern müssen. Viele Grüsse Nix
Marcam 13.02.2008 | 17:36
Hallo Nix, vielen Dank für die Hinweise. Ich bin natürlich nicht von einer Boshaftigkeit von Seiten der DRV ausgegangen ;-). Anzumerken habe ich, dass ich nicht an einer mediz. REHA teilnehme, sondern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (hier: Umschulung). Eine med. Rehha habe ich bereits vor etwa einem Jahr gemacht. Ich nehme aber an, dass das an Ihrer Aussage nichts ändert, da in jedem Fall der Anspruch auf das Krankengeld unmittelbar vor dem Anspruch auf das Übergangsgeld endete, konkret KG bis 4.2. und ÜG ab 5.2.. Ich werde mich also einfach mal mit meinem Sachbearbeiter in Verbindung setzen und versuchen die Sache ganz unbürokratisch am Telefon zu lösen. Mit freundlichen Grüßen Marc
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