Hallo Mirna456,
falls Ihre Einkünfte bzw. das Krankengeld, ggf. auch Übergangsgeld (während der Reha, falls ein Anspruch besteht) nicht ausreichen um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, müßten Sie sich mit Ihrem örtlichen Soziahilfeträger in Verbindung setzen und Sozialleistungen beantragen.