Hallo User Reha123,
wenn Sie vor Beginn der Reha nicht arbeitsunfähig krank waren, haben Sie während der Reha-maßnahme Anspruch auf Ihr volles Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung. Ob Ihr Arbeitgeber Sie in diesem Fall während der Reha-maßnahme AU melden und mit Kurzarbeitergeld abrechnen darf, müssen Sie mit Ihrer Krankenkasse und Agentur für Arbeit klären.
Dieses Forum ist für diese Fragen nicht zuständig.
Sollten Sie jedoch vor Beginn der Maßnahme bereits arbeitsunfähig und noch in der Lohnfortzahlung gewesen sein, haben Sie nach Ende der Lohnfortzahlung Anspruch auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.