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Experten-Antwort

Übergangsgeld, Lohnfortzahlung oder Krankengeld bei einer Reha

von E. Angler27.11.2018 | 18:27
490 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin seit ca. 4 Wochen arbeitsunfähig und seit 1,5 Wochen nun auch arbeitslos. Mein AU wird voraussichtlich bis ins neue Jahr 2019 gehen, also definitiv mehr als 6 Wochen. Nun habe ich eine Reha bei der Rentenversicherung beantragt und weiß noch nicht wann für mich ein Platz frei wird. Da ich auch noch nicht weiß, was in der Zwischenzeit bis zur Reha passieren wird, möchte ich gerne einmal folgendes genauer wissen....Wie man weiß, muss man ja teilweise lange auf einen Platz warten, den ich aber definitiv wahrnehmen möchte! Nehmen wir an: Ich bin beispielsweise nach 10 Wochen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsfähig und finde sofort eine Arbeitsstelle und nach 2 Monaten als Angestellte beim neuem Arbeitgeber meldet sich die Reha und teilt mir mit, dass nun ein Platz für mich frei ist. Gut für mich! Aber ist das jetzt zum Nachteil für den Arbeitgeber bezüglich der Lohnfortzahlung oder nicht? Fragen dazu: 1. Bekomme ich dann von meinem neuem Arbeitgeber erneute 6 Wochen Lohnfortzahlung, obwohl ich vorher schon 10 Wochen wegen der selben Krankheit arbeitsunfähig geschrieben war, wo ich noch nicht bei ihm angestellt war? 2. Oder erhalte ich dann wieder Krankengeld von der Krankenkasse? 3. Oder erhalte ich von der Rentenversicherung Übergangsgeld, da die 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (bei gleichzeitiger teilweiser Arbeitslosigkeit) aufgebraucht sind und der Arbeitgeber hat keine finanziellen Verluste? Ich wüsste gerne wie offen ich mit den Karten bei einem evtl. neuem Arbeitgeber spielen kann... Ich bin gespannt auf die Antworten! Vielen Dank im Voraus!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User E. Angler,

zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie gegenüber einem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen sollten. Ob er Ihnen die Probezeit verlängern würde, wenn er erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages von Ihnen erfährt, dass eine Reha-maßnahme bewilligt wurde und sie nun einige Zeit nicht da wären?

Grundsätzlich gilt folgendes: Wenn Sie zu Beginn einer Reha-maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht arbeitsunfähig sind, wird während der Maßnahme der Lohn weitergezahlt.

Läuft während der Reha-maßnahme die Lohnfortzahlung aus, weil die sechs Wochen vorbei sind, bekommen Sie für den Rest der Reha-maßnahme Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

Sollten Sie zu Beginn der Maßnahme Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, bekommen Sie für die ganze Zeit der Reha Übergangsgeld gezahlt.

Wie das mit der Lohnfortzahlung bei einem neuen Arbeitgeber verlaufen würde, kann hier nicht gesagt werden, da es Arbeitsrecht betrifft.

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1 Antworten

Dodoam 27.11.2018 | 20:06
Es ist unerheblich, ob Sie bereits in Ihrem früheren Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig waren. Mit jedem neuen Arbeitsverhältnis entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das Arbeitsverhältnis muss aber länger als vier Wochen bestehen. Werden Sie in den ersten vier Wochen krank, erhalten Sie Krankengeld. Würde Ihre Rehabilitation in den ersten vier Wochen des neuen Arbeitsverhältnis beginnen, müssten Sie Übergangsgeld bis Ende der vierten Woche, danach für zwei Wochen Entgelt bekommen. Ab der siebten Woche dann Krankengeld oder Übergangsgeld, wenn noch in Reha.
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