Hallo User E. Angler,
zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie gegenüber einem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen sollten. Ob er Ihnen die Probezeit verlängern würde, wenn er erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages von Ihnen erfährt, dass eine Reha-maßnahme bewilligt wurde und sie nun einige Zeit nicht da wären?
Grundsätzlich gilt folgendes: Wenn Sie zu Beginn einer Reha-maßnahme in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht arbeitsunfähig sind, wird während der Maßnahme der Lohn weitergezahlt.
Läuft während der Reha-maßnahme die Lohnfortzahlung aus, weil die sechs Wochen vorbei sind, bekommen Sie für den Rest der Reha-maßnahme Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.
Sollten Sie zu Beginn der Maßnahme Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, bekommen Sie für die ganze Zeit der Reha Übergangsgeld gezahlt.
Wie das mit der Lohnfortzahlung bei einem neuen Arbeitgeber verlaufen würde, kann hier nicht gesagt werden, da es Arbeitsrecht betrifft.