Ich habe einen Antrag zur LTA gestellt, leider habe ich bald die Konstellation, dass ich Alg2 beantragen muss, dank Bedarfsgemeinschaft aber nichts ausbezahlt bekomme. Bekomm ich trotzdem Übergangsgeld, denn während LTA hab ich ja keine Möglichkeit Geld zu verdienen.
02.09.2015, 13:24
von
???
Ihr Alg II-Nichtanspruch hat keine Auswirkungen auf das Übergangsgeld während einer LTA.
03.09.2015, 11:42
Experten-Antwort
Hallo Jasmin M,
Übergangsgeld bei einer Maßnahme der LTA richtet sich nach dem letzten Verdienst in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Maßnahme und weder nach ALG I oder noch ALG II Bezug.
Sofern in der Frist von 3 Jahren kein Verdienst mehr erzielt wurde, wird das Tarifentgelt (aus dem erlernten Beruf bzw. der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortgesetzt werden kann) aus dem letzten Monat vor Beginn der Reha-Maßnahme zugrunde gelegt.