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Übergangsgeld med. Reha

von Schloßgeist03.08.2009 | 13:39
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage, da ich den entsprechenden Antrag nicht ganz verstehe. Ich bin Hausfrau und zahle seit jahren freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung (monatl. ca. 80 Euro) ein. habe ich Anspruch auf Übergangsgeld während der med. reha? Danke für die Informationen.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

Voraussetzung für einen Anspruch auf Übergangsgeld ist u.a., dass Sie unmittelbar vor der Reha-Leistung (am Tag vor der Leistung) Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben.

Zusätzlich müssen auch noch Beiträge zur Rentenversicherung im Bemessungszeitraum gezahlt worden sein. Da beide Voraussetzungen erfüllt sein müssen, begründet nur die Zahlung feiwilliger Beiträge keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Insoweit müssen wir der Stellungnahme von "Nix" widersprechen. Als Hausfrau (ohne Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen) haben Sie keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann für 1953 Geborene mit 63 Jahren plus 7 Monaten abschlagsfrei bezogen werden. Vorzeitig wäre ein Bezug mit 60 Jahren und 7 Monaten möglich. Bei der vorzeitigen Inanspruchnahme ab diesem Lebensalter beträgt der Abschlag - genau wie in Ihrer derzeitigen Erwerbsminderungsrente - 10,8 %.

Bei der abschlagsfreien Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen behalten jedoch die Entgeltpunkte der Erwerbsminderungsrente ihren verminderten Zugangsfaktor (ihren "Abschlag" von 10,8 %) auch für die Dauer der Altersrente.

11 Antworten

Rehajackam 03.08.2009 | 13:45
Übergangsgeld ist eine Art Leistung, die dazu dient, den Verdienstausfall zu ersetzen. Ich denke, als Hausfrau haben sie nicht wirklich Einkünfte, oder doch??????
Nixam 03.08.2009 | 14:04
Das Übergangsgeld bei freiwillig Versicherten wird aus den freiwilligen Beiträgen berechnet. Sie haben sehr wohl einen Anspruch auf Übergangsgeld. Rehajack ist nicht "ganz im Bilde". Nix
Theoam 03.08.2009 | 14:17
Nur freiwillige Beiträge reichen m. W. nicht. Man muss daneben auch Arbeitsentgelt erzielen, z. B. aus einem Minijob oder so.
Gastleseram 03.08.2009 | 14:33
Ich denke, das Expertenforum dient dazu, sich von Experten Rat zu holen. Eine - wie ich finde - tolle Einrichtung. Das Forum sollte nicht Selbstdarstellungen und gegenseitiger Diskussion bzw. "Seitenhiebe" dienen.
Rehajackam 03.08.2009 | 14:21
Ich denke sie sind wohl eher der, der sich im Recht nicht auskennt ;-) Kein Thema :-))
MADVam 03.08.2009 | 15:32
besonders an Nix, §20 SGBVI regelt Anspruch auf Ü-Geld MfG
grimmelam 03.08.2009 | 16:51
Ich bin männlich, Jahrgang 1953 und beziehe seit 2004 volle aber befristete Erwerbsminderungsrente, die 2007 um 3 Jahre verlängert worden ist, d.h. bei der nächsten Verlängerung wäre sie unbefristet. Ab wann kann ich vorgezogene Altersrente beziehen? Muß ich im Vergleich zur jetzigen EMR bzw. zur regulären Altersrente Abschläge in Kauf nehmen? Ich war bereits 1999 zu 100% schwerbehindert.
EM-Rentnerinam 03.08.2009 | 17:40
...DANKE........Sie sprechen mir aus der Seele..........
HOFFNUNGam 04.08.2009 | 07:39
Ich denke, das Expertenforum dient dazu, sich von Experten Rat zu holen. Eine - wie ich finde - tolle Einrichtung. Das Forum sollte nicht Selbstdarstellungen und gegenseitiger Diskussion bzw. "Seitenhiebe" dienen. ICH HOFFE DAS SICH EINIGE ( ALSO EIGENTLICH NUR EINER ) DIESE WORTE ZU HERZEN NEHMEN WIRD.
Hoffnungsloseram 04.08.2009 | 08:14
Hallo Hoffnung! Schön, dass auch Sie heute morgen wach geworden sind.
Hoffnungam 04.08.2009 | 09:00
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