Hallo Stefan,
grundsätzlich wird am Anfang der Reha, das Übergangsgeld für die ersten 2-3 Wochen auf einmal ausgezahlt. Das restliche Übergangsgeld wird dann mit Eingang der Entlassungsmitteilung angewiesen. Im Einzelfall können hier aber Besonderheiten bei den verschiedenen Rententrägern bestehen und ggfls. auch abgewichen werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Rententräger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung