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Experten-Antwort

Übergangsgeld Medizinische Reha

von Stefan16.07.2021 | 18:46
339 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin seit dem 2.6. 21 in einer Medizinischen Reha (Sucht). Ich würde gerne wissen wann und wie unterschiedlich das mit dem Übergangsgeld ist. Ich bin beim DRV Bremen / Oldenburg. Beim letzten Monat Juli habe ich das Übergangsgeld am 17.5.21 erhalten. Heute ist der 16.7 und danach kommt ein Wochenende. Ich dachte es würde vorher überwiesen. Nun meine Frage, muss ich jetzt damit rechnen dass es doch am Ende des Monats erst kommt? Was für mich fatal wäre weil ich die Abbuchungen umstellen musste. Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan,

grundsätzlich wird am Anfang der Reha, das Übergangsgeld für die ersten 2-3 Wochen auf einmal ausgezahlt. Das restliche Übergangsgeld wird dann mit Eingang der Entlassungsmitteilung angewiesen. Im Einzelfall können hier aber Besonderheiten bei den verschiedenen Rententrägern bestehen und ggfls. auch abgewichen werden. Wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Rententräger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Stefanam 16.07.2021 | 19:49
Juni meinte ich!!
Siehe hieram 19.07.2021 | 08:02
Hallo Stefan, sofern Ihre Reha wegen Sucht als 'Langzeittherapie' (> 6 Wochen) bewilligt wurde, müssen Sie allerdings nicht erst bis zum Ende der Entlassungsmitteilung warten. Dann erhalten Sie Zwischenbescheinigungen von der Klinik, aufgrund derer weitere Teilzahlungen erfolgen. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihren Therapeuten oder direkt bim Sozialdienst in der Klinik. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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