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Experten-Antwort

Übergangsgeld + Minijob

von KM06.02.2012 | 13:01
3662 Ansichten
3 Antworten

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Wenn ich Übergangsgeld erhalte wegen einer Rehamaßnahme kann oder darf ich dann einen Minijob ausüben? Bzw. wird dieser mir dann angerechnet auf das Übergangsgeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Nebenbeschäftigung ist nicht grundsätzlich verboten, sollte sich aber nicht hinderlich auswirken. Arbeitsentgelt, vermindert um gesetzliche Abzüge und Einmalzahlungen, wird auf das ÜG angerechnet. Das gilt auch für das Entgelt aus einer geringf. Beschäftigung.

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2 Antworten

Anaam 06.02.2012 | 15:07
Sie schaffen es, neben einer Rehamaßnahme noch zu jobben? Wofür brauchen Sie die dann?
Keine Ahnungam 07.02.2012 | 08:48
Die Antwort des Experten ist falsch. Siehe Auszug aus der rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 52 SGB IX der Rentenversicherungsträger: Bei Leistungen zur Teilhabe ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB 9 auf das Übergangsgeld getrennt für jedes Beschäftigungsverhältnis durchzuführen. Ist aus einem geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus dieser geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden >>(ISRV:NI:AGDR 4/2008 2). Dieser Beschluss gilt sowohl für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde. Die Regelung gilt im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch für die Fälle, in denen Übergangsgeld aus Tarifentgelt berechnet wurde. Darüber hinaus ist die Regelung auf weitergezahlte Übergangsgelder im Sinne von § 51 SGB 9 anwendbar >>(ISRV:NI:GAGRB 2/2009 4).
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