übergangsgeld nach 13 tagen alg 1

von
Inez

hallo ihr schlauen,

ich habe folgendes problem und zwar. ich hatte letztes jahr im oktober meine medizinische reha. ich habe von der drv übergangsgeld bekommen. als die medizinische reha abgeschlossen war habe ich mich bei der agentur für arbeit arbeitslos gemeldet und bekam auch alg 1. ich habe auch einen antrag auf berufliche reha gestellt. nach monaten habe ich mich von arbeitsagentur abgemeldet da ich einen minijob bekommen habe. minijob war nur befristet daher habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet und bekomme wieder alg 1. habe einen restanspruch von 13 tagen. dann habe ich endlich die berufliche reha von drv bewilligt bekommen. diese fängt in kürze an und habe dann auch einen antrag auf übergangsgeld gestellt. übergangsgeld wurde abgelehnt weil ich nur 13 tage restanspruch auf alg 1 hatte und somit sowieso in hartz 4 lande obwohl meine berufliche reha 2 tage vor ablauf des alg 1 anfängt. hat die drv recht?

von
???

Bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (= berufliche Rehabilitation) besteht grds. immer ein Anspruch aüf Übergangsgeld, auch wenn Sie direkt aus dem AlG 2-Bezug kommen. Der Ablehnungsgrund ist daher für mich so nicht nachvollziehbar. Welche Maßnahme wurde Ihnen denn konkert bewilligt? Findet sie in Vollzeit statt?

Experten-Antwort

Hallo Inez,

leider kann auch ich – ebenso wie User „???“ – den Ablehnungsgrund nicht nachvollziehen. Sie sollten sich daher - aus meiner Sicht - zur Klärung der Frage nochmals mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Allgemeine Informationen zur beruflichen Rehabilitation und den hierbei vorgesehenen finanziellen Unterstützungen können Sie im Übrigen auch der Broschüre „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“ entnehmen, die sie unter folgendem Link herunterladen können:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232572/publicationFile/64851/berufliche_reha_ihre_chance.pdf#page25

von
Inez

hallo ihr schlauen,

vielen dank für eure antworten. ich habe heute nochmal bei meiner sachbearbeiterin angerufen und sie teilte mir mit, daß nur die kosten für die berufliche reha übernommen werden, ich hätte aber keinen Anspruch auf übergangsgeld WEIL

ich vor dem antrag auf übergangsgeld nur 13 tage restanspruch auf alg 1 habe, das heißt ich würde sowieso in HARTZ 4 fallen.

das würde ich verstehen wenn ich die berufliche reha nach ablauf von alg 1 anfangen würde, aber ich fange damit 2 tage vor ablauf des alg 1 an. sie sagte hätte ich davor OHNE Unterbrechung alg 1 bekommen dann hätte ich anspruch auf übergangsgeld. aber nicht bei restanspruch von 13 tagen alg 1, da ich ja sowieso in hartz 4 fallen würde. und ich sollte obwohl ich die berufliche reha vor dem ablauf von alg 1 anfange, jetzt alg 2 beantragen weil ich kein übergangsgeld bekomme. das wird dann an das jobcenter überwiesen und ich würde während der beruflichen reha alg 2 bekommen. man sagte mir hätte ich davor 30 tage alg 1 bekommen dann hätte man rechnen können wieviel ich an übergangsgeld bekommen würde aber nicht bei 13 tagen. nun muß ich alg 2 beantragen obwohl die vdk auch der Meinung war es spielt keine rolle wieviel tage ich vor dem antrag auf übergangsgeld an alg 1 bezogen habe.

liebe grüße

von
Inez

also ich habe anspruch auf übergangsgeld nur es wird nicht an mich ausgezahlt, sondern an das jobcenter obwohl ich noch nicht im alg 2 bezug bin und die berufliche reha 2 tage vor ablauf des alg 1 anfängt. ja die berufliche reha ist in vollzeit.

Experten-Antwort

Hallo Inez,

es gibt zwar eine entsprechende Regelung, dass das Jobcenter – im Falle des Bezugs von ALG II und gleichzeitigem Anspruch auf Übergangsgeld aufgrund einer medizinischen Rehabilitation - das ALG II weiter zahlt und anschließend vom Rentenversicherungsträger erstattet bekommt (§ 25 SGB II). Warum dies in Ihrem Fall so gehandhabt werden soll, erschließt sich mir allerdings immer noch nicht – zumal Sie bisher offenbar noch gar keinen Anspruch auf ALG II geltend gemacht haben.

Es hilft nichts – hier werden Sie sich wohl nochmals mit Ihrer zuständigen Reha-Sachbearbeitung klärend auseinandersetzen müssen.

von
Inez

vielen dank für eure antworten. das heißt ich hätte eigentlich wie das vdk mir schon mitteilte anspruch auf übergangsgeld weil ich unmittelbar davor alg 1 bezogen habe und weil meine berufliche innerhalb alg 1 bezug anfängt egal ob es 2 tage vor ablauf des alg 1 anfängt? ich habe nochmal mit meine sachbearbeiterin telefoniert und sie teilte mir daß mein übergangsgeld aufgrund restanspruch von 13 tagen alg 1 nicht berechnet werden kann. ich müsste ununterbrochen alg 1 bezogen haben. ich müsste mindestens 1 monat alg 1 bezogen haben bevor ich übergangsgeld beziehe, damit übergangsgeld richtig berechnet werden kann. die vdk meinte allerdings das ist falsch weil ich ja vor bezug von übergangsgeld versicherungspflichtig war egal ob ich nur 1 tag an alg 1 erhalten habe. wichtig ist daß ich vor bezug von übergangsgeld 1 tag davor versicherungspflichtig war und alg 1 bezogen habe. aber die sachbearbeiterin der drv sieht das nicht so. ich weiß nicht mehr was ich machen soll. ich soll jetzt laut meine sachbearbeiterin alg 2 beantragen obwohl ich keinen anspruch auf alg 2 habe weil mein lebenspartner genug verdient. das heißt ich mache die berufliche reha und bekomme kein übergangsgeld :/ nur weil ich keine 30 tage alg 1 vor beginn der berufliche reha bezogen habe.

von
Nadja

Also bei mir war es so, dass ich trotzdem Übergangsgeld bekommen habe obwohl ich einen Restanspruch von 6 Tagen an Alg I hatte. Es ist wichtig, dass die berufliche Reha unmittelbar nach dem Bezug von Alg I startet und das ist bei dir der Fall. Deswegen verstehe ich nicht, warum deine Bearbeiterin dir Übergangsgeld verwehrt. Widerspruch einlegen!

Experten-Antwort

Hallo Inez,

hier kann ich Ihnen nur empfehlen, von Ihrer Sachbearbeiterin einen rechtsmittelfähigen Bescheid hinsichtlich der Gewährung/Ablehnung von Übergangsgeld zu verlangen, gegen den Sie dann entsprechend Widerspruch einlegen können/sollten.

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