hallo ihr schlauen,
ich habe folgendes problem und zwar. ich hatte letztes jahr im oktober meine medizinische reha. ich habe von der drv übergangsgeld bekommen. als die medizinische reha abgeschlossen war habe ich mich bei der agentur für arbeit arbeitslos gemeldet und bekam auch alg 1. ich habe auch einen antrag auf berufliche reha gestellt. nach monaten habe ich mich von arbeitsagentur abgemeldet da ich einen minijob bekommen habe. minijob war nur befristet daher habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet und bekomme wieder alg 1. habe einen restanspruch von 13 tagen. dann habe ich endlich die berufliche reha von drv bewilligt bekommen. diese fängt in kürze an und habe dann auch einen antrag auf übergangsgeld gestellt. übergangsgeld wurde abgelehnt weil ich nur 13 tage restanspruch auf alg 1 hatte und somit sowieso in hartz 4 lande obwohl meine berufliche reha 2 tage vor ablauf des alg 1 anfängt. hat die drv recht?