Wenn für eine Reha Massnahme zur Teilhabe Übergangsgeld nach § 48 SGB IX aufgrund der persönlichen Verhältnisse bezahlt wird, wie hoch ist dann ca. der zu erwartende Betrag?
Ausgehend davon dass der Rehabilitant in BW wohnt, 46 Jahre alt ist, von Beruf Industriekaufmann und zuletzt als Kraftfahrer mit 1500 Euro Bruttolohn gearbeitet hat.
Ich möchte also nicht den Gesetzestext wissen, sondern einen ca. Betrag pro Monat.
Ich würde mich über eure Antworten freuen.
Hallo,
einen Betrag auch ca.kann man so einfach nicht nennen.Es ist auch zu berücksichtigen,ob Sie verh.sind,Kinder haben oder pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt leben.Welche Leistungen haben Sie den im Moment?Lohn,Krankengeld oder Hartz?Eins kann man jedem ÜG.Empfänger jetzt schon sagen:Sie müssen sich einschränken in allem!
Gruss
Ich arbeite im Moment auf 400 Euro Basis. Ich bin verheiratet, kein Hartz IV, kein Krankengeld, keine pflegebedürftigen Personen und eine volljährige Tochter in Ausbildung.
Hallo,
die Beschäftigung auf der 400 Eurobasis kann nicht zur ÜG.Berechnung herangezogen werden.Es wird der letzte voll abgerechnete Monat Ihrer letzten Tätigkeit vor Beginn der Leistung zur Teilhabe zu Grunde gelegt.Sollte dies schon länger als 3 Jahre zurückliegen wird Ihr ÜG.nach dem sogenannten Tariflohn berechnet.Dabei wir der heute aktuelle Lohn Ihrer letzten relevanten Tätigkeit herangezogen.Diese muß aber länger als 6 Monate ausgeübt worden sein.Nach Ihrem Familienstand würde Ihr zu erwartendes ÜG.gekürzt werden.Das wären derzeit 68 %.Das ungekürzte ÜG.beträgt zur Zeit 75 %.Fragen Sie Bitte Ihren Sachbearbeiter bei der DRV .
Gruß