Hallo Frau Euhus,
das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Sie könnten die Arbeitslosengeldhöhe bei der Agentur für Arbeit überprüfen lassen. Sofern das Arbeitslosengeld in neuer Höhe festgesetzt wird, würde auch das Übergangsgeld in neuer Höhe gezahlt werden können.
Mit freundlichem Gruß