Als Grundlage für das Ü-Geld ist der letzte Arbeitslohn vor der Alo zu nehmen. Wenn der letzte Arbeitslohn länger als 3 Jahre zurückliegt wird der Tariflohn genommen.
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Als Grundlage für das Ü-Geld ist der letzte Arbeitslohn vor der Alo zu nehmen. Wenn der letzte Arbeitslohn länger als 3 Jahre zurückliegt wird der Tariflohn genommen.
Grundlage § 21 SGB VI
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