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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Lohnfortzahlung

von Naturell24.07.2011 | 12:19
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo alle im forum! Einige Fragen für die Kenner unter Euch: Bei 6 Wochen Lohnfortzahlung, muß dann bei der Berechnung des Übergangsgeldes, der Monat der Lohnfortzahlung in die Berechnung des Übergangsgeldes mit einfließen? Oder ist es so wie beim Krankengeld, das dort der Monat vor der Erkrankung mit berücksichtigt wird? Wenn die Erkrankung bis ins neue Jahr geht, reicht dann der Steuerbescheid des letzten Jahres für die Berechnung des ÜG aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Naturell,

dem Beitrag von „Nix“ wird zugestimmt. Bei der Frage, wie die Berechnung erfolgt, wenn sich die Stunden reduzieren, kann daher davon ausgegangen werden, das sich Ihr Verdienst aus der Zahl der gearbeiteten Stunden berechnet (Stundenlöhner).

Weicht die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig von der vereinbarten Arbeitszeit ab oder ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der letzten drei Monate bzw. der letzten dreizehn Wochen (Ausgangszeitraum) der wöchentliche Durchschnitt festgestellt. Die sich daraus ergebende Zahl sind "die sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden".

Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_47ABS1R3.1.1.4.2&a=true

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3 Antworten

Nixam 24.07.2011 | 19:45
Hallo Naturell! Maßgebend für die Berechnung des Übergangsgeldes ist der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Steuerbescheid ist dem Rentenversicherungsträger absolut egal, da er das Brutto-JAHRES-Arbeitsentgelt ausweist, für die Übergangsgeldberechnung jedoch der letzte abgerechnete MONAT vor der Arbeitsunfähigkeit maßgebend ist. Auch das Entgelt während der Entgeltfortzahlung ist bei der Übergangsgeldberechnung absolut uninteressant. Beispiel: Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 07.05.2011 Letzter abgerechneter Monat = April 2011 Entgeltfortzahlung bis 17.06.2011(42.Tag) Das Entgelt im Rahmen der Entgeltfortzahlung aus Mai und Juni ist absolut uninteressant! Das Brutto- und Nettoentgelt dieses Monats April ist maßgebend zuzüglich den Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, welche in der Zeit vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 bezogen wurden. Viele Grüße Nix
Naturellam 24.07.2011 | 20:04
an nix Danke nix. Hab ich verstanden. Wie sieht es denn aus, wenn aus irgendwelchen Gründen, in dem zu Grunde zu legenden Monat weniger Stunden gearbeitet worden sind, wie in den Monaten vorher? Beispiel: Stundenanzahl von Januar bis März im Durchnitt 215 Stunden. Für den April aus. o.g. Gründen 140 Stunden. Vorab schon mal danke!
Naturellam 27.07.2011 | 20:24
Möchte mich für die guten Ausführungen und Beispiele bedanken! Hilft mir in meinem Fall weiter. Gruß Naturell
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