Hallo Naturell,
dem Beitrag von „Nix“ wird zugestimmt. Bei der Frage, wie die Berechnung erfolgt, wenn sich die Stunden reduzieren, kann daher davon ausgegangen werden, das sich Ihr Verdienst aus der Zahl der gearbeiteten Stunden berechnet (Stundenlöhner).
Weicht die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig von der vereinbarten Arbeitszeit ab oder ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der letzten drei Monate bzw. der letzten dreizehn Wochen (Ausgangszeitraum) der wöchentliche Durchschnitt festgestellt. Die sich daraus ergebende Zahl sind "die sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden".
Weitere Einzelheiten und Beispiele finden Sie unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB9_47ABS1R3.1.1.4.2&a=true