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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Reha weiter krank

von susi23.05.2013 | 21:20
1977 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe jetzt für die Zeit der Reha Übergangsgeld bezogen, nämlich 68%. Weiterhin bin ich krank geschrieben und werde jetzt bis zur Eingliederung und während dieser von der Rentenversicherung bezahlt. Wie hoch ist denn dann die Bezahlung? Diese müsste doch dann der des Krankengeldes entsprechen, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Laut Ihren Angaben werden Sie bis zur Wiedereingliederung und während dieser von der Rentenversicherung bezahlt. Das heißt, der Kostenträger ist weiterhin die Rentenversicherung. Deshalb gibt es keine Änderung in der Höhe des Übergangsgeldes. Es bleibt weiterhin bei 68 %.

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1 Antworten

Simonam 23.05.2013 | 22:14
Wenn Sie die Wiedereingliederung unmittelbar, bis ca. 3 - 4 Wochen nach der Reha beantragen und auch gleich antreten, ist sie über die DRV zu beantragen. Dann bekommen Sie Ihr Geld von der DRV, weiterhin Übergangsgeld, also auch in dieser Höhe. Wenn Sie sich vom Arzt zu Hause erst noch ca. einen Monat arbeitsunfähig schreiben lassen, bzw. au sind, dann beantragen Sie die Wiedereingliederung mit Ihrem Arzt direkt bei der Krankenkasse. Dann sind Sie während der Wiedereingliederung weiter au und beziehen Krankengeld von Ihrer KK, in Höhe von 68 Prozent. Oft drängt die KK oder auch die Reha-Klinik, direkt und unmittelbar auf Beantragung der Wiedereingliederung bei der DRV. Wenn Sie können und müssen, dann nehmen Sie sich die Zeit. Wirtschaftlicher Druck und sind es nur ein paar Prozente, unterstützen nicht Ihre weitere Genesung. Alles Gute
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