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Übergangsgeld nach Tarifvertrag

von Peter Hourtz29.08.2012 | 18:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin psychisch krank und beziehe volle Erwerbsminderungsrente. Ich möchte in eine WfbM und beantrage Übergangsgeld. Da ich seit Jahren nicht mehr berufstätig war, dürfte das Übergangsgeld nach Tarifgehalt oder den örtlichen Gegebenheiten bezahlt werden. Ich bin Industrie-Mechaniker und 45 Jahre alt und wohne im Rems-Murr-Kreis nahe Stuttgart. Welches Brutto-Arbeitsentgelt würde hier zugrundegelegt? Liebe Grüße

2 Antworten

-am 30.08.2012 | 12:36
Hallo Herr Hourtz , die Berechnung des Übergangsgeldes bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus einem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt ist in jedem Fall vorzunehmen, und zwar entweder als Vergleichsberechnung oder zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für diejenigen Versicherten, deren letzter Tag des Bemessungszeitraumes länger als drei Jahre zurückliegt. Da für nahezu alle Beschäftigungsbereiche tarifliche Regelungen bestehen, ist nur noch im Einzelfall das ortsübliche Arbeitsentgelt zu ermitteln. Mit tariflichen Regelungen sind alle geltenden Tarifverträge (Lohn-, Mantel- und Rahmentarifverträge)gemeint. Dazu zählen ggfs. sofern bekannt auch Haus- und Firmenverträge. Die Ermittlung des tariflichen Arbeitsentgelts kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Z.B. durch Anfrage bei Ihrem letzten Arbeitgeber oder auch durch Anfrage bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Im Bedarfsfall kann sich die Deutsche Rentenversicherung Auskünfte auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder bei den zuständigen Landesministerien einholen. Nur in den Fällen, in denen eine tarifliche Regelung für einen Berufszweig nicht bestehen, ist eine Feststellung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld nach dem ortsüblichen Arbeitsentgelt vorzunehmen. Da Sie jedoch Industriemechaniker sind, ist sicherlich davon auszugehen, dass für Sie tarifliche Regelungen bestehen. Die konkrete Ermittlung der Höhe Ihrer individuellen Bemessungsgrundlage für ein ggfs. zu zahlendes Übergangsgeld während einer beruflichen Reha-Maßnahme, kann jedoch erst nach Bewilligung des Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben erfolgen. Sollte das dann ermittelte Übergangsgeld niedriger als Ihre bisher gezahlte Erwerbsminderungsrente sein, erhalten Sie auch während der Dauer der Maßnahme weiterhin Ihre Rente. Benötigen Sie weitere Informationen zum Übergangsgeld, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Wohnortnähe. Diese finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. (www.deutsche-rentenversicherung.de)
Peter Hourtzam 31.08.2012 | 14:19
Ich habe noch eine Frage. Der Tarifvertrag welcher Branche wird genommen, die Branche in der ich zuletzt tätig war, die Branche in der ich meine Ausbildung erhalten habe, oder generell bei einem Industriemechaniker die Metallbranche? Wie verhält es sich mit der Berufserfahrung? Nimmt man die tatsächliche Anzahl der Jahre an, in der ich tätig war, oder geht man vom Lebensalter aus? Vielen Dank!
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