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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach Verlängerung beruflichen Rehabilitation

von Walter_A10.08.2020 | 14:08
591 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Rehabilitation (9 Monate). Nach regulärem Ende der beruflichen Rehabilitation erhalte ich noch 3 Monate weiter Übergangsgeld. Ich werde nun aber 3 Monate verlängert, erhalte ich nach der Verlängerung im Anschluss auch 3 Monate weiter Übergangsgeld? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Walter_A,

auch wenn die berufliche Reha-maßnahme verlängert wird, haben Sie, nach Abschluss der Maßnahme, nur Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Dies ist ggfs. mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu klären.

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1 Antworten

Walter_Aam 10.08.2020 | 16:39
Ich habe es jetzt wohl verstanden. Bei 3 Monate Verlängerung, hätte ich Anspruch auf ALG1 (durch 12 Monate Bezug Übergangsgeld), und daher würde es kein Übergangsgeld mehr geben. Ist dies korrekt? Danke
Deutsche Rentenversicherung
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