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Experten-Antwort

Übergangsgeld niedriger als Krankengeld?

von Claus07.07.2020 | 08:59
671 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, mir wurde für den Zeitraum meiner Reha das Übergangsgeld überwiesen. Ich musste feststellen, dass dieses niedriger als mein Krankengeld ist. Wieso ist das so? Meine Verbindlichkeiten sind genauso hoch wie vorher, auch wenn ich in der Rehaeinrichtung war. Für die Reha muss ich ja schließlich auch Zuzahlung leisten und bin schon belastet genug, von daher ist mir das überhaupt nicht schlüssig...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claus,

das Übergangsgeld bemisst sich auf Grundlage der für die Berechnung des Krankengeldes herangezogenen Werte Ihres Arbeitgebers als Bemessungsgrundlage, dies ist gesetzlich geregelt (§§ 66, 67, 69 SGB IX).

Die Krankengeld-Berechnung und die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgen nach unterschiedlichen Vorschriften, insoweit ist auch die Berechnung anders. Es ist hierbei normal, dass das Übergangsgeld niedriger ist, als das Krankengeld.

Soweit Sie Übergangsgeld während Ihrer gesamten Reha-Leistung beziehen, müssen Sie für die Reha im Übrigen keine Zuzahlung leisten. Aufgrund des Anspruches auf Übergangsgeld besteht keine Verpflichtung zur Leistung einer Zuzahlung. Eine Zuzahlung ist nur zu Leisten, sollten Sie noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Reha haben. Nachdem Sie allerdings bereits Krankengeld erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie keine Entgeltfortzahlung mehr erhalten.

Für weitere Fragen bzgl. der Höhe des Übergangsgeldes wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitung, diese kann Ihnen auf Grundlage Ihrer Unterlagen genaue Auskunft geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

SEam 07.07.2020 | 09:14
Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld,) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistung zurückgegriffen.
Schadeam 07.07.2020 | 10:10
Etwas geringer sollten "Ihre Kosten" doch während der Reha schon sein - Sie werden in der Reha immerhin voll verpflegt, und Strom, Wasser, Heizung, etc sparen Sie daheim auch........
Max4.0am 07.07.2020 | 11:16
... "hohe Rückzahlungen" nach 3 Wochen Reha ... wo leben Sie denn? Unglaublich! Sie können sich wohl nicht vorstellen, dass das KG schon nicht reicht und das ÜG dann erst recht nicht. Und kommen Sie mir nicht mit dem Argument, dann hätte man vorher besser verdienen müssen!
Studentam 07.07.2020 | 11:08
Sie haben keinerlei Kosten eingespart, weil Sie 10 Euro Zuzahlung haben für eine Vollpesnuon mit Essen Trinken Strom Wasser Unterkunft? Klar läuft die Miete weiter, auch der Beitrag für Strom etc. Dafür bekommen Sie aber hohe Rückzahlungen. Auch verstehe ich das Argument nicht, ist eigentlich ziemlich schlau. Wenn ich Krangkeld beziehe nehme ich es auch und Frage die KK wie sie sich das vorstellt mir weniger als mein Verdienst zu zahlen.
Clausam 07.07.2020 | 11:25
Zitat von Student anzeigenausblenden
Was studieren Sie denn bitte? Von wem soll ich denn bitteschön Rückzahlungen erhalten? Meine Ehefrau wohnt(e) schließlich weiterhin zu Hause... Und schließlich ist das Krankengeld eine Leistung des SGB V auf das die arbeitsunfähig Erkrankten schlichtweg einen Anspruch haben und die Berechnung wird von der Krankenasse durchgeführt. Es ist eben so, dass mir nicht einleuchtet, dass die Bemessungsgrundlage bzw. der tägliche Betrag unterschiedlich ist. Schließlich habe ich nach wie vor die gleichen Kosten und das Argument, dass ich in der Reha verpflegt wurde, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Schließlich habe ich dafür jahrelang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und nehme (nach 50 Jahren Arbeit) diese ERSTMALIG in Anspruch und entnehme nunmehr erstmalig eine Leistung aus der Rentenversicherung. Leider habe ich hier dann doch nicht die Antwort erhalten die ich mir versprochen habe. "Das ist nunmal so und fertig" ist aus meiner Sicht jedenfalls kein schlüssiges Argument...
Valzuunam 07.07.2020 | 11:42
Zitat von Claus anzeigenausblenden
Der Hinweis auf die aktuelle Rechtslage (§§ 66, 67, 69 SGB IX) ist sehr wohl ein schlüssiges Argument. Insbesondere für die Verwaltung (=Rentenversicherung) die eben an diese Gesetze gebunden ist. Sie hat dort weder einen Spielraum "etwas drauf zu legen" noch ist die Regelungen verantwortlich bzw. dafür da das "warum" zu erklären. Ob in Ihrem konkreten Fall die richtigen Beiträge zugrunde gelegt und die Gesetze richtig angewandt wurden läßt sich in einem Forum freilich nicht klären. Dafür muss der Einzelfall im Detail geprüft werden. Sollten Sie (ggf. nach eigener Prüfung) an der Rechtmäßigkeit zweifeln erheben Sie Widerspruch. Das "Übergangsgeld ist niedriger als das Krankengeld" ist in diesem Fall allerdings tatsächlich kein Argument.
Berateram 07.07.2020 | 12:26
Zitat von Claus anzeigenausblenden
Sie haben keinerlei Kosten eingespart, weil Sie 10 Euro Zuzahlung haben für eine Vollpesnuon mit Essen Trinken Strom Wasser Unterkunft? Klar läuft die Miete weiter, auch der Beitrag für Strom etc. Dafür bekommen Sie aber hohe Rückzahlungen. Auch verstehe ich das Argument nicht, ist eigentlich ziemlich schlau. Wenn ich Krangkeld beziehe nehme ich es auch und Frage die KK wie sie sich das vorstellt mir weniger als mein Verdienst zu zahlen.
Was studieren Sie denn bitte? Von wem soll ich denn bitteschön Rückzahlungen erhalten? Meine Ehefrau wohnt(e) schließlich weiterhin zu Hause... Und schließlich ist das Krankengeld eine Leistung des SGB V auf das die arbeitsunfähig Erkrankten schlichtweg einen Anspruch haben und die Berechnung wird von der Krankenasse durchgeführt. Es ist eben so, dass mir nicht einleuchtet, dass die Bemessungsgrundlage bzw. der tägliche Betrag unterschiedlich ist. Schließlich habe ich nach wie vor die gleichen Kosten und das Argument, dass ich in der Reha verpflegt wurde, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Schließlich habe ich dafür jahrelang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und nehme (nach 50 Jahren Arbeit) diese ERSTMALIG in Anspruch und entnehme nunmehr erstmalig eine Leistung aus der Rentenversicherung. Leider habe ich hier dann doch nicht die Antwort erhalten die ich mir versprochen habe. "Das ist nunmal so und fertig" ist aus meiner Sicht jedenfalls kein schlüssiges Argument...
Bevor Sie hier Ihren Unmut kundtun, wäre es angebracht gewesen, die entsprechend genannten Gesetze zu lesen. Es ist rechtlich völlig normal, dass das Übergangsgeld niedriger ist als das Krankengeld. Dass Sie die gesetzliche Regelung nicht akzeptieren, ist allein Ihr Problem. Legen Sie Widerspruch ein und begründen diesen. Allerdings wird als Begründung nicht ausreichen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass das Übergangsgeld niedriger als das Krankengeld ist. Sie werden der Rentenversicherung schon eine falsche Rechtsanwendung nachweisen müssen, die ich aber nicht erkennen kann.
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