Hallo Frau Müller,
während der Umschulung besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld. Üblicherweise erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld (Formular G550). Im Teil B der Entgeltbescheinigung benötigen wir die Entgeltangaben von Ihrem letzten Arbeitgeber. Teil A wäre von Ihnen selbst auszufüllen. Sollte Sie diese Unterlagen nicht erhalten haben, empfehle ich Ihnen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu halten. Die Rufnummer können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid zur Umschulung entnehmen. Des weiteren sollte Sie den Grundsicherungsträger über den Beginn Ihrer Umschulung informieren, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Beziehen Sie Übergangsgeld, übernimmt die Rentenversicherung, als Rehabilitationsträger, die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung komplett.