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Übergangsgeld oder Krankengeld?

von COALA5318.02.2011 | 18:48
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich fahre in kürze zu einer AHB (Anschlußheilbehandlung). Wer zahlt das Geld? Übergangsgeld oder Krankengeld? Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse? Sachverhalt: krank ab 01.02.2011--noch bis zum 03.02.2011 Anspruch auf Lohnfortzahlung, da Vorerkrankungen. Danach Anspruch auf Krankengeld. Krankenhausaufenthalt bis 11.02.2011 AHB - Beginn 21.02.2011. Wer kann mir Auskunft geben. Danke im Voraus.

7 Antworten

Anitaam 18.02.2011 | 19:34
Ganz einfach: Wer die AHB genehmigt hat, der bezahlt sie!
COALA53am 18.02.2011 | 20:05
Aber ich meinte, ob ich Übergangsgeld vom Rententräger erhalte oder Krankengeld von der Krankenkasse, für meinen Lebensunterhalt.
Antwortam 18.02.2011 | 21:11
Übergangsgeld ist eine ergänzende Leistung der Rentenversicherung. D. h., ist die Rentenversicherung Kostenträger der AHB, dann besteht für die Dauer der Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld. Den Beginn der AHB sollten Sie in diesem Fall Ihrer Krankenkasse umgehend melden und dort bitten, dass die Berechungsunterlagen für das Krankengeld an die Rentenversicherung geschickt werden sollen. Im Übrigen haben Sie vom Rententräger mit der Bewilligung der Maßnahme weitere Reha-Unterlagen erhalten, aus denen einige Informationen hervorgehen.
Anitaam 18.02.2011 | 22:57
Also, wer bezahlt die Reha? Davon hängt es ab: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld, die DRV Übergangsgeld. Aber dazu haben Sie sicher etwas mit bekommen.
Nixam 19.02.2011 | 11:16
Wenn die medizinische Reha von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt wurde, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld vom RV-Träger. Dafür müssen Sie den Vordruck G510 Bogen A selbst ausfüllen - auf der Rückseite Krankengeld ankreuzen und an RV-Träger senden- und den Bogen C müssen Sie der Krankenkasse vorlegen, damit diese die Krankengelddaten ausfüllt und den Bogen an den RV-Träger zurücksendet. Viele Grüsse Nix
COALA53am 19.02.2011 | 14:50
Hallo, habe nämlich keine Unterlagen bisher erhalten, da die AHB im Krankenhaus beantragt wurde. Die hatten nichts davon erzählt . Habe nur von der Rehaeinrichtung das Schreiben erhalten, dass ich am 21.02011 dort antanzen darf. Liebe Grüße COALA
-am 21.02.2011 | 10:13
Hallo COALA53, den vorangegangenen Antworten ist zuzustimmen. Nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung wird abhängig vom Kostenträger der Reha-Maßnahme entweder Krankengeld (von der Krankenkasse) oder Übergangsgeld (vom Rentenversicherungsträger) gezahlt. Sollte also der Rentenversicherungsträger der Kostenträger Ihrer AHB-Maßnahme sein, erhalten Sie für die Dauer der Maßnahme als ergänzende Leistung das Übergangsgeld gem. §§20ff SGB VI.
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