Hallo,
ich würde gerne wissen, ob der Anspruch auf Übergangsgeld bei einer Rehamaßnahme bei noch bestehendem Lohnfortzahlungsanspruch ruht.
Es geht darum, dass bei Beginn der Reha noch 4 Wochen Anspruch auf LFZ besteht. Ich weiß nur nicht, ob die LFZ das Übergangsgeld ruhen lässt, wie es auch beim Krankengeld der Fall ist (§ 49 SGB V), oder ob in der Zeit das ÜG gezahlt werden muss? Wird der Lohn dann in diesem Fall dann nach der Kur für die 4 Wochen weitergezahlt?
Danke
24.01.2009, 11:29
von
Dubhill
24.01.2009, 11:53
von
???
Solange Anspruch auf LFZ besteht, wird ÜG nicht gezahlt.
24.01.2009, 11:58
von
Dubhill
In welcher gesetzlichen Vorschrift ist das denn geregelt?
26.01.2009, 06:28
von
Ahnungsloser
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld ab Beginn der Leistung. Auf das Übergangsgeld wird allerdings das Erwerbseinkommen angerechnet (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). in Ihrem Fall somit für die ersten 4 Wochen keine Zahlung von Übergangsgeld.
26.01.2009, 11:19
Experten-Antwort