Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld oder Vedienstausfall (Kinderreha mit Begleitperson)

von Tanuecha14.04.2018 | 11:38
2129 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Meine Tochter hat eine Kinderreha bewilligt bekommen und ich fahre als Begleitperson mit. ich arbeite und bekomme aufstockend Alg2. da ich die 4 Wochen keinen Lohn bekomme, habe ich einen Antrag auf Verdienstausfall gestellt. jetzt habe ich einen Brief vom Amt für Arbeit und Soziales bekommen, dass ich auch einen Antrag auf Übergangsgeld stellen soll. ist da aber nicht dasselbe? wäre das dann nicht doppelt gemoppelt? ich weiss nicht, was ich machen soll. es ist Wochenende und niemand zu erreichen. könnt ihr mir da vielleicht helfen? und wenn ich doch einen Antrag auf Übegangsgeld stellen muss, welcher ist das? da sind soviele Nummern. hab einen mit der Nummer G0532 gefunden, weiss aber nicht, ob das der Richtige ist. lg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanuecha,

als Begleitperson bei einer Kinderreha besteht für Sie Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls aber nicht auf Übergangsgeld.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

der anderenam 14.04.2018 | 13:03
Hallo, da Sie lediglich die Begleitperson sind, besteht gar kein Anspruch auf Übergangsgeld. Der Antrag auf Verdienstausfall war also völlig richtig und ausreichend. Bitte bedenken Sie, dass der Verdienstausfall erst nach Ende der Reha erstattet werden kann, vielleicht können Sie beim jobcenter einen Antrag auf Vorschuss stellen? Alles Gute!
Tante Kretchenam 14.04.2018 | 14:23
Hallo du Liebe, Begleitperson=Mutter, Richtig? Sie wissen doch wir haben jetzt Wochenende und genießen das schöne Wetter. Sie wissen nicht was Sie machen sollen? Das WE genießen. Ja, in der Tat das ist doppelt gemoppelt. Nehmen Sie am Montag unverzüglich mit AfA Kontakt auf und klären diese Angelegenheit. Viel Glück und Erfolg. Mfg
=//=am 16.04.2018 | 12:52
Da Sie aufstockendes ALG II beziehen, steht Ihnen vom Jobcenter evtl. eine andere Leistung zu, während Sie mit Ihrem Kind in Reha sind. Vielleicht nennt es sich so ähnlich wie "Übergangsgeld", das ist es aber auf keinen Fall. Klären Sie das bitte umgehend mit dem JC. Den Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls übersenden Sie der DRV.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026