Hallo - ich wollte mich mal vergewissern, ob ich alles richtig verstanden habe:
Ich bin zz. berufstätig, aber immer wieder erkranke ich (mittlerweile schon ca. 4 Wochen) - die Reha (6 Wo.) ist genehmigt und soll Anfang Juni losgehen. Ist es richtig, dass ich dann nach 2 Wochen Reha (sollte ich nicht mehr erkranken)Anspruch auf Übergangsgeld (bei einem Kind 75 %) habe? Ist es auch richtig, dass ich ab diesem Zeitpunkt kein Tagegeld (10 Euro) mehr bezahlen muss? Kann ich das Übergangsgeld schon vor der Reha und damit vor Beginn der Zeit beantragen? Wird die Zahlung dann nachträglich zum 01. d. Monats erfolgen und wie verläuft es sich bei dem Folgemonat?
Würde mich über eine kurze Antwort freuen.
DANKE und viele Grüße
Conny