Hallo DauertLange,
das Übergangsgeld wird grundsätzlich für die ersten 2 Wochen der Rehabilitation ausgezahlt und die restliche Zahlung erfolgt dann zum Ende der Rehabilitation, wenn der Entlassungsbericht vorliegt. Hiervon gibt es abweichende Regelungen, wenn die medizinische Rehabilitation beispielsweise länger dauert als die üblichen 3 Wochen.
Wie „User KSC“ schon mitteilte, können aber solche Sachstandsanfragen hier nicht beantwortet werden und Spekulationen hierüber bringen Sie der Lösung Ihres Problems nicht weiter. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung, da diese Ihnen diesbezüglich weiter helfen können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung