Hallo Gundi,
das Übergangsgeld wird Ihnen in Höhe von 68% oder 75% monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Es handelt sich um den Nettozahlbetrag.
Ob und inwieweit Sie auch zukünftig bei Bezug von Übergangsgeld, Steuern zahlen müssen und damit ggf. auch Werbungskosten absetzen können, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.