Hallo,
wie wird das Übergangsgeld während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben in meinem Fall berechnet:
Ich bin selbständig seit 14 Jahren tätig. In den letzten 5 Jahren habe ich aus gesundheitliches Gründen nur ein geringes Einkommen erzielt.
Es ist davon auszugehen, dass ich vor Beginn
der Maßnahme nicht arbeitsunfähig bin.
Grundsätzlich habe ich die Dinge so verstanden, dass mein im letzten Jahr erzieltes Einkommen als Selbständiger mit dem ortsüblichen Entgelt für diese Tätigkeit im Kalendermonat vor Beginn
der Maßnahme verglichen wird.
Da mein erzieltes Einkommen im Vorjahr geringer ist als das ortsübliche Entgelt, wird dieses Berechnungsgrundlage für das an mich zu zahlende Übergangsgeld sein.
Ist folgende Berechnung für mich korrekt:
65 % des ortsüblichen Bruttoentgelts ???
Vielen Dank.
Grüße - Charles