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Experten-Antwort

Übergangsgeld und Fahrtkosten

von Jürgen16.11.2010 | 21:05
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Seit Oktober 2009 bin ich in einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. Umschulung in einem BFW. Seit Anfang an bin ich hier als Internatler untergebracht. Nun, nach über einem Jahr Internat, möchte ich gerne Pendeln (aus Familiären Gründen). Nun mein Problem, da hier im BFW die verschiedensten Leute von unterschiedlichen "Rentenkassen" (verstehe ich bis heute nicht) sind, gibt es wohl die unterschiedlichsten Berechnungen was die Fahrtkosten angeht. Mein Beispiel: ein Mitschüler der 2km weniger fährt als ich bekommt von seiner Rentenkasse einen Pauschalbetrag von ca. 415€ ..... In meinem fall (laut ersten Informationen) soll ich aber nur einen maximalbetrag von ca. 280€ bekommen. Leider blicke ich durch diese Geschichte nicht durch. Und es ist auch schwierig jemanden zu finden der mir das mal annähernd erklären kann. Ich habe schon überlegt ob ich das durch einen Anwalt prüfen lassen sollte, aber ich möchte auch nicht sofort mit einem Anwalt kommen, wenn es auch andere wege gibt. Leider habe ich bis heute niemanden gefunden der mal einen Rehabilitant richtig beraten kann. Vieleicht hat ja hier jemand ne Idee an wen man sich noch wenden kann oder hat Vieleicht selber mal erfahrung mit diesem Problem gehabt. Bedanke mich schon mal im voraus für jede Antwort... Gruß Jürgen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2010 | 11:16

Ich würde an Ihrer Stelle direkten Kontakt mit Ihrer Sachbearbeitung aufnehmen bzw. dort anrufen und sich die bei der für Sie vorgenommenen Berechnung zugrunde liegende Berechnung erklären lassen.

Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen gelten sowohl für die DRV Westfalen, als auch für die DRV Rheinland.

6 Antworten

Nixam 17.11.2010 | 07:38
Hallo Jürgen! Die Fahrkosten werden wie folgt berechnet: Die Fahrkosten Ihres Mitschülers mit EUR 415,-- Fahrkostenpauschale ergeben sich aus folgender Gesetzesgrundlage: Gemäss Nr. 4.2 Reisekostengrundsätze RV werden täglich im Jahr 2010 höchstens EUR 20,75 pro Tag erstattet. Daraus folgt: EUR 20,75 pro Tag x 20 Tage im Monat = EUR 415,--. Die bei Ihm vorgenommene Fahrkostenerstattung entspricht also der geltenden Rechtslage. Leider haben Sie nicht geschrieben, wieviele Entfernungskilometer die einfache Strecke bei Ihnen beträgt. Grundsätzlich werden nach § 53 Absatz 4 SGB IX für die ersten 10 Kilometer der Strecke 0,36 je KM und ab dem 11. Entfernungskilometer EUR 0,40 erstattet. Beispiel. 1 Strecke = 53 KM Hieraus folgt 10 KM x EUR 0,36 = EUR 3,60 43 KM x EUR 0,40 = EUR 17,20 ----------------------------------- Fahrkosten/Tag = EUR 20,80 ==================== Aber: Es werden täglich nur höchstens EUR 20,75 erstattet. Deshalb werden die EUR 20,80 auf EUR 20,75/Tag gekürzt! Daraus folgt: EUR 20,75/Tag x 20 Tage im Monat = EUR 415,-- Fahrkostenpauschale monatlich, wenn Sie mindestens 53 KM entfernt wohnen. Sie schreiben: "Nach ersten Informationen...." sollen Sie EUR 280,-- erhalten. Dann wohnen Sie also 45km vom Bfw entfernt: 10 km x EUR 0,36 = EUR 3,60 26 km x EUR 0,40 = EUR 10,40 ----------------------------------- = Fahrkosten/Tag= EUR 14,-- ==================== EUR 14,--/Tag x 20 Tage = EUR 280,-- monatlich Sicher wurde Ihre Fahrkostenerstattung wie oben ermittelt bei Ihnen berechnet. ;-) Genaueres entnehmen Sie Ihrem individuellen Fahrkostenbescheid. Für solche Kleinstbeträge würde ich einen Rechtsanwalt nicht einschalten. Erst den eigenen Bescheid prüfen, dann handeln! Viele Grüsse Nix
Nixam 17.11.2010 | 07:41
Sie wohnen wahrscheinlich nur 36 KM vom Bfw entfernt. Nix
Jürgenam 17.11.2010 | 09:21
Hallo Nix, also ich habe eine einfache fahrt von 67Km, der Mitschüler hat ca. 56 Km.... Nun stellt sich mir die frage warum es so berechnet wird Gruß Jürgen
Nixam 17.11.2010 | 09:48
Dann bin ich ja mit meinen ermittelten 53 KM für Ihren Bekannten schon fast ganz richtig gelegen, wenn Sie sagen, er wohnt 56 KM von der Schule entfernt. Die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Fahrkostenberechnung erfolgt, habe ich Ihnen genannt. Bitte entnehmen Sie dem Fahrkostenbescheid, welche Werte/Entfernungskilometer Ihre DRV berücksichtigt hat. ES GELTEN ALLEIN DIE VOM RV-TRÄGER ERMITTELTEN ENTFERNUNGSKILOMETER, WELCHE mit dem www.FALK.de-Programm (Einstellung=kürzeste Entfernung) ermittelt wurden! Die von Ihnen und Ihrem Bekannten gemachten Angaben im Antrag sind nicht relevant! Viele Grüsse Nix
Jürgenam 17.11.2010 | 10:50
Hallo Nix, noch eine letzte Frage, ist es egal ob es sich um die RV-Westfalen der Reinland handelt? Gruß Jürgen
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