Übergangsgeld und Gehalt des Partners

von
Tom

Ich beziehe zur Zeit Übergangsgeld, da ich eine Umschulung mache.

Ich habe vor nächstes Jahr zu heiraten.

Hat das Gehalt meiner Partnerin im allgemeinen Auswirkungen auf die Berechnung des Übergangsgeldes?

Meine Partnerin soll dann Steuerklasse drei nehmen , und ich dann fünf. wirkt sich das irgendwie aus und muss ich das der Rentenversicherung melden .

Wenn ja , mit welchen Formular muss ich das tun?

von
User

das Einkommen Ihres Partners hat keine Auswirkung auf Ihr eigenes Übergangsgeld.

von
Nix

Hallo Tom!
Das von Ihnen bezogene Übergangsgeld ist steuerfrei und hat keinerlei Auswirkungen auf die Besteuerung Ihrer Ehefrau. Melden brauchen Sie Ihre Steuerklasse der Rentenversicherung auch nicht, da diese damit nichts anfangen kann; da das Übergangangsgeld ja steuerfrei ausgezahlt wird und sich auch nicht durch die Steuerklasse erhöht/senkt oder sonstwas. Es bleibt gleich und wird in gleicher Höhe gezahlt, wie bisher.

Viele Grüsse
Nix

Experten-Antwort

Das Ü-Geld ist personengebunden und hat mit dem Eikommen des Partners nichts zu tun. Es wird nach dem Verdienst vor der Massnahme errechnet. Änderungen (Steuerklassenwechsel) die danach eintreten, können nich berücksichtigt wrden.

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