Übergangsgeld und gewerbliche Nebentätigkeit

von
MiLa

Wie verhält es sich bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgeld und einer angemeldeten gewerblichen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer gem. § 19 USTG?

Hintergrund ist die Umschulung als Fachinformatiker und gleichzeitigen Anfragen von IT-Betreuung / Webseiten,doe ordnungsgemäß abgerechnet Da die Einkünfte nicht sehr hoch sein werden, aber zum Lebensunterhalt notwendig sind, stellt sich die Frage der Anrechnung der nebenberuflichen Einkünfte.

Es macht nun keinen Sinn, wenn während des Übergangsgeldes der Gewinn in voller Höhe angerechnet wird, denn als normaler Arbeitnehmer im sozialversicherungspflichtigen Verhältnis ist ein geringer Zuverdienst auch möglich,sofern er eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet und die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht einschränkt.

- Gibt es Freibeträge?
- Wie erfolgt die Anrechnung, sofern es eine gibt? - Müssen die Einnahmen monatlich
gemeldet werden, oder der Gewinn/Überschuss?
- Ist die nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit nur formlos anzumelden (Übersendung der
Gewerbeanmeldung) oder gibt es dafür ein Antragsformular?

von
MiLa

... von IT-Betreuung / Webseiten,die ordnungsgemäß abgerechnet werden soll ...

Sorry

Experten-Antwort

Hallo MiLa,
wenn Sie während des Bezuges von Übergangsgeld Arbeitseinkommen erzielen, so ist
es gemindert um 20 Prozent auf das Übergangsgeld anzurechnen. Arbeitseinkommen ist
nach § 15 Absatz 1 SGB IV der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des
Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Es gilt somit
der im Einkommensteuerrecht verwendete Einkommensbegriff (vergleiche § 2 Absatz 4
EStG). Damit entspricht das Arbeitseinkommen dem Betrag, der im
Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft,
Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus freiberuflicher Tätigkeit ausgewiesen ist.
Details besprechen Sie bitte mit Ihrem Kostenträger.
Freundliche Grüße

von
MiLa

Danke. Also rechnet man wie folgt: (Beispiel)

1000 € Übergangsgeld

500 € Einnahmen aus Selbständigkeit
- 200 € Kosten
=300 € Gewinn (zu versteuern)

- 60 € Kürzung
= 240 € Anrechnung

Erfolgt die Rückzahlung/Anrechnung am Ende des Steuerjahres?

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?