Wie verhält es sich bei gleichzeitigem Bezug von Übergangsgeld und einer angemeldeten gewerblichen Nebentätigkeit als Kleinunternehmer gem. § 19 USTG?
Hintergrund ist die Umschulung als Fachinformatiker und gleichzeitigen Anfragen von IT-Betreuung / Webseiten,doe ordnungsgemäß abgerechnet Da die Einkünfte nicht sehr hoch sein werden, aber zum Lebensunterhalt notwendig sind, stellt sich die Frage der Anrechnung der nebenberuflichen Einkünfte.
Es macht nun keinen Sinn, wenn während des Übergangsgeldes der Gewinn in voller Höhe angerechnet wird, denn als normaler Arbeitnehmer im sozialversicherungspflichtigen Verhältnis ist ein geringer Zuverdienst auch möglich,sofern er eine gewisse Stundenzahl nicht überschreitet und die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht einschränkt.
- Gibt es Freibeträge?
- Wie erfolgt die Anrechnung, sofern es eine gibt? - Müssen die Einnahmen monatlich
gemeldet werden, oder der Gewinn/Überschuss?
- Ist die nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit nur formlos anzumelden (Übersendung der
Gewerbeanmeldung) oder gibt es dafür ein Antragsformular?