Hallo Zusammen,
ich bin inzwischen etwas mehr als drei Monate krank, PKV Versichert.
Nach meinem Klinikaufenthalt hatte ich eine AHB und befinde mich zur Zeit in Wiedereingliederung. Kostenübernahme seit Raha bis Ende Wiedereingliederung über die DRV. So weit so gut.
Meine PKV füllt mit nun die Differenz zwischen Übergangsgeld und meinem Vertraglich festgelegten Krankentagegeld auf.
Nun wiederum macht die DRV Ärger weil das nicht zulässig wäre.
Nun meine Frage: Darf mir die DRV mein Tagegeld anrechnen bzw. vom Übergangsgeld streichen.
Für mich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.
LG RSR