Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme demnächst an einer Maßnahme teil. Dort steht mir Übergangsgeld zu. Ich habe schon mehrere Jahre eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit. (Versicherungen)
Werden diese auf das Übergangsgeld komplett aangerechnet. In Regelfall sind es wiederkehrende Provisionen. Ich habe mittlerweile wegen meiner Erkrnkung eine 400 Euro Kraft eingestellt. Auch sonst habe ich laufende Kosten für die nebenberufliche Selbständigkeit. (Softwaremiete, Telefon/i-nternet etc.) Oder steht mir dort der Durchschnitt der erzielten Einnahmen/Gewinn aus der Vergangenheit (letzten 12 Monate) als Freibetrag zur Verfügung?