Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.
Freundliche Grüße
Mit Nebenjob meine ich natürlich sowas wie Minijob
Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???
Das ist dann eine Frage an die Agentur für Arbeit, die eigene gesetzliche Regelungen hat.Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???
Ich habe da angerufen und da wurde es mir so mitgeteilt. Was stimmt denn nun?
Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!
Zunächst mal sollten Sie über Ihren Rehafachberater klären, ob Sie neben der Umschulung überhaupt eine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich klären, ob etwas auf Ihr Übergangsgeld angerechnet wird.Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!
kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?
Auf dieser Seite wird nicht nur das zugehörige Gesetz zitiert, sondern auch an einem Beispiel erklärt: https://www.sozialleistungen.info/forum/thread/17480-umschulung-…Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?
Nein dem ist nicht so, ich war nur 4Monate arbeitslos!! Was Hartz4 genau ist, kann ich allerdings nicht genau sagen ;).. Das beantwortet aber nicht die Fragen.. Dumme Kommentare sind hier nicht erwünscht!!Meine Umschulung über die Arge läuft seit Januar 2019...Das lässt vermuten, dass Sie bereits seit über 9 Jahren langzeitarbeitslos sind und die Umbenennung der "ARGEN" in "JobCenter" nicht mitbekommen haben: https://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter… Hoffentlich findet Ihr Fallmanager nach erfolgreich absolvierter Umschulung auch schnell einen passenden Job für Sie! MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.