Übergangsgeld und Nebenjob

von
Helena

Hallo,
ich mache zurzeit eine Umschulung über die DRV und bekomme das Übergangsgeld.
Nun möchte ich ein wenig dazu verdienen. Ab welchem Betrag wird es aber von meinem Übergangsgeld abgezogen?
Danke für Ihre Antworten!
LG Helena

von
Helena

Mit Nebenjob meine ich natürlich sowas wie Minijob

von
Kaiser

Zitiert von: Helena
Mit Nebenjob meine ich natürlich sowas wie Minijob

Wer hätte das gedacht.

450 Euro darfste verdienen.

Experten-Antwort

Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

von
Caro

Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???

von
Kaiser

Zitiert von: Caro
Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???

Das ist dann eine Frage an die Agentur für Arbeit, die eigene gesetzliche Regelungen hat.

von
Eden

Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Ich habe gerade von der Rentenversicherung erfahren dass der Minijob an das Übergangsgeld angerechnet wird.
Stimmt das?

von
micha

Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?

von
Eden

Ich habe da angerufen und da wurde es mir so mitgeteilt. Was stimmt denn nun?

von
DRV

Zitiert von: Eden
Ich habe da angerufen und da wurde es mir so mitgeteilt. Was stimmt denn nun?

Es würde Ihnen doch schon mitgeteilt, dass Sie sich eine schriftliche Bestätigung einholen sollen. Warum dann hier wieder eine Nachfrage?

von
Jenny

Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!

von
DRV

Zitiert von: Jenny
Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!

Zunächst mal sollten Sie über Ihren Rehafachberater klären, ob Sie neben der Umschulung überhaupt eine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich klären, ob etwas auf Ihr Übergangsgeld angerechnet wird.

von
ZaUdi

Zitiert von: micha
Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?

Auf dieser Seite wird nicht nur das zugehörige Gesetz zitiert, sondern auch an einem Beispiel erklärt:

https://www.sozialleistungen.info/forum/thread/17480-umschulung-der-rv-und-dazuverdienst/

Experten-Antwort

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.

Freundliche Grüße

von
Michi-tt87

Zitiert von: Experte/in

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.

Freundliche Grüße

Bitte noch einmal für dümmere!

Meine Umschulung über die Arge läuft seit Januar 2019 und bekomme angepasstes Übergangsgeld(höher als ALG I, letztes Nettoeinkommen:1075€)
Ist es also möglich einen 450€-Job auszuüben ohne das es wie am Telefon von der Arge erläutert, es zu 100%angerechnet wird?!

von
???

Die Aussagen, die hier gemacht werden, betreffen in erster Linie LTA bei der DRV. Besonders die Experten halten sich aus allen anderen Gebieten außerhalb der DRV heraus. Wenn die Arge sagt, sie rechnen alles an, halte ich das für maßgeblicher als die Aussage des DRV-Experten.

von
Michi-tt87

Zitiert von: Schorsch
Zitiert von: Michi-tt87

Meine Umschulung über die Arge läuft seit Januar 2019...

Das lässt vermuten, dass Sie bereits seit über 9 Jahren langzeitarbeitslos sind und die Umbenennung der "ARGEN" in "JobCenter" nicht mitbekommen haben:

https://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter

Hoffentlich findet Ihr Fallmanager nach erfolgreich absolvierter Umschulung auch schnell einen passenden Job für Sie!

MfG

Nein dem ist nicht so, ich war nur 4Monate arbeitslos!! Was Hartz4 genau ist, kann ich allerdings nicht genau sagen ;)..
Das beantwortet aber nicht die Fragen..
Dumme Kommentare sind hier nicht erwünscht!!

von
Jochen

Zitiert von: Experte/in

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.

Freundliche Grüße

Das heißt übersetzt, wenn ich eine Leistung zur Teilhabe über die DRV laufen habe, kann ich eine geringfügige Beschäftigung bis 450€ ausführen ohne dabei Abzüge auf mein Übergangsgeld zu haben? Richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Jochen

Experten-Antwort

Zitiert von: Experte/in
Entgelte aus einer geringfügigen Beschäftigung sind nicht auf das Übergangsgeld aus der Hauptbeschäftigung während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben anzurechnen. Das heißt, dass Sie bis zu 450 EUR hinzuverdienen können.

Hallo Jochen,
die Antwort wurde vom Experten bereits beantwortet.

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