Hallo,
ich mache zurzeit eine Umschulung über die DRV und bekomme das Übergangsgeld.
Nun möchte ich ein wenig dazu verdienen. Ab welchem Betrag wird es aber von meinem Übergangsgeld abgezogen?
Danke für Ihre Antworten!
LG Helena
Mit Nebenjob meine ich natürlich sowas wie Minijob
Wer hätte das gedacht.
450 Euro darfste verdienen.
Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???
Gilt dies auch wenn man das Übergabgsgeld von Arbeitsamt bezieht???
Das ist dann eine Frage an die Agentur für Arbeit, die eigene gesetzliche Regelungen hat.
Ich habe gerade von der Rentenversicherung erfahren dass der Minijob an das Übergangsgeld angerechnet wird.
Stimmt das?
kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?
Ich habe da angerufen und da wurde es mir so mitgeteilt. Was stimmt denn nun?
Es würde Ihnen doch schon mitgeteilt, dass Sie sich eine schriftliche Bestätigung einholen sollen. Warum dann hier wieder eine Nachfrage?
Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!
Ich sehe das der Beitrag sehr alt ist! Ich fange demnächst auch eine Umschulung an die von der drv Schwaben bezahlt wird, darf ich jetzt nach neuster Gesetzeslage auch bis zu 450 Euro verdienen? Im Netz sind verschiedene Aussagen diesbezüglich und leider alle datiert auf 2010 und noch älter! Vielleicht ist ja die Gesetze jetzt verändert! Muss ich was befürchten wenn ich ein 450 Euro Job annehme! Bin alleinerziehend und zahle ein Haus ab und merke es wird sehr knapp! Ein Minijob würde alles einfacher machen!
Zunächst mal sollten Sie über Ihren Rehafachberater klären, ob Sie neben der Umschulung überhaupt eine geringfügige Beschäftigung ausüben dürfen. Bei der Gelegenheit können Sie auch gleich klären, ob etwas auf Ihr Übergangsgeld angerechnet wird.
kann man das irgendwo nachlesen? bzw. schriftlich bekommen?
Auf dieser Seite wird nicht nur das zugehörige Gesetz zitiert, sondern auch an einem Beispiel erklärt:
https://www.sozialleistungen.info/forum/thread/17480-umschulung-der-rv-und-dazuverdienst/
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.
Freundliche Grüße
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.
Freundliche Grüße
Bitte noch einmal für dümmere!
Meine Umschulung über die Arge läuft seit Januar 2019 und bekomme angepasstes Übergangsgeld(höher als ALG I, letztes Nettoeinkommen:1075€)
Ist es also möglich einen 450€-Job auszuüben ohne das es wie am Telefon von der Arge erläutert, es zu 100%angerechnet wird?!
Die Aussagen, die hier gemacht werden, betreffen in erster Linie LTA bei der DRV. Besonders die Experten halten sich aus allen anderen Gebieten außerhalb der DRV heraus. Wenn die Arge sagt, sie rechnen alles an, halte ich das für maßgeblicher als die Aussage des DRV-Experten.
Meine Umschulung über die Arge läuft seit Januar 2019...
Das lässt vermuten, dass Sie bereits seit über 9 Jahren langzeitarbeitslos sind und die Umbenennung der "ARGEN" in "JobCenter" nicht mitbekommen haben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
Hoffentlich findet Ihr Fallmanager nach erfolgreich absolvierter Umschulung auch schnell einen passenden Job für Sie!
MfG
Nein dem ist nicht so, ich war nur 4Monate arbeitslos!! Was Hartz4 genau ist, kann ich allerdings nicht genau sagen ;)..
Das beantwortet aber nicht die Fragen..
Dumme Kommentare sind hier nicht erwünscht!!
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen
nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX auf das Übergangsgeld durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld
berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt
der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde.
Freundliche Grüße
Das heißt übersetzt, wenn ich eine Leistung zur Teilhabe über die DRV laufen habe, kann ich eine geringfügige Beschäftigung bis 450€ ausführen ohne dabei Abzüge auf mein Übergangsgeld zu haben? Richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Jochen
Hallo Jochen,
die Antwort wurde vom Experten bereits beantwortet.