nach Aufforderung meiner KK musste ich beim RV den Antrag auf eine med. ReHa stellen, der auch bewilligt worden ist. Ich erhielt also das letzte halbe Jahr Krankengeld und vermute, da ich ja noch im Arbeitsverhältnis stehe, dass während der Maßnahme der Bezug von Übergangsgeld folgt. Wird dann die (unbefristete) Rente wegen tw EM auch in dieser Zeit weiter gezahlt? freundliche Grüße Minni
18.07.2013, 08:23
von
toto
ja Gruß toto
18.07.2013, 08:52
Experten-Antwort
Wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Reha-Maßnahme Krankengeld beziehen erhalten Sie Übergangsgeld. Es erfolgt jedoch eine Überprüfung des Einkommens. Beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird diese nicht angerechnet, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde (z.B. arbeitender Erwerbsminderungsrentner). In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte somit sowohl Übergangsgeld als auch teilweise Erwerbsminderungsrente an Sie gezahlt werden.