Wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Reha-Maßnahme Krankengeld beziehen erhalten Sie Übergangsgeld.
Es erfolgt jedoch eine Überprüfung des Einkommens. Beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird diese nicht angerechnet, wenn das Arbeitsentgelt ausschließlich nach dem Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde (z.B. arbeitender Erwerbsminderungsrentner).
In dem von Ihnen geschilderten Fall dürfte somit sowohl Übergangsgeld als auch teilweise Erwerbsminderungsrente an Sie gezahlt werden.