Ihre Denkweise hat durchaus seine Berechtigung, auch Übergangsgeld unter-
liegt dem Progressionsvorbehalt.
Wenn ich es richtig sehe, bei Ihrer Steuerkarte wird weder Hartz IV noch
das Übergangsgeld eingetragen.
Bei der Steuerkarte Ihrer Frau- Steuerklasse III- fällt keine Steuer an, trotz-
dem, machen Sie in 2010 die Steuererklärung kann es unter Umständen zur
Nachzahlung von Steuer kommen.
Deshalb konstruiere ich ein Rechenbeispiel:
18.000Ehefrau zunächst steuerpflichtig. minus
01.651 Kranken/Pflegeversicherung, minus
00.920 Pauschbetrag Pendlerpauschale und
00.500 angenommen Haftpflichtversicherung
14.929 keine Steuer, da 15.668 als Existenzminiumum steuerfrei sind.
Angenommen aber, es kommen 3.600 Übergangsgelder hinzu sind fiktiv
18.529 steuerpflichtig, folglich 524 Steuer ist gleich 2,83%.
Diese 2,83% auf 14.929 angewandt ergeben 422,59 Steuernachzahlung.
Nütze die Gelegenheit, auf eine steuerliche Verschlechterung hinzuweisen
die sich praktisch stillschweigend eingeschlichen hat.
Bisher konnte man steuermindernd auf Hauptvordruck Seite 4 "Beschäf-
tigung einer Hilfe im Haushalt" 624 Aufwand, bei 50% Behinderung sogar
924 als absetzbar mit 60 Jahren geltend machen. Es genügte , Name und
Anschrift des Helfenden zu nennen.
Dies gilt ab 2009 als ersatzlos gestrichen. Standpunkt des Gesetzgebers,diese
Kosten kann man ja im Rahmen der jetzt allgemeinen haushaltsnahen Dienst-
leistungen unterbringen. Nur der Nachteil hierbei, der Geldempfänger muss die
Zahlung durch Unterschrift bestätigen.
Dies wird wohl meist abgelehnt werden, da ja der Empfänger die Steuer hierauf
befürchtet.
Im Gegensatz hierzu, der Arbeitnehmer, der nur 5 Minuten zur täglichen Ar-
beit hat bekommt weiterhin 920 Euro Pauschbetrag Pendlerpauschale.
Mit freundlichen Grüßen.