Hallo
Ich habe da eine Frage.
Aktuell beziehe ich Übergangsgeld da ich nach einer Verletzung zum Techniker umschulen muss.
Nun muss ich während des 2. Jahres der Technikerschule eine Technikerarbeit anfertigen. Dies geschieht in einem Unternehmen.
Nun wurde mir bei der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Monatliche Vergütung, die ich für diese Arbeit erhalten könnte, dem Übergangsgeld angerechnet wird. Allerdings sei es möglich eine Einmalige Zahlung vom Unternehmen zu erhalten, was dann nicht angerechnet werden würde.
Die Frage die mir dort dann aber nicht Beantwortet werden konnte war, wie hoch diese Zahlung sein darf.
Viele Grüße
Benjamin