Dank meines früheren Arbeitgebers und dem netten Menschen vom Amt warteich nun schon gute zwei Monate auf mein Übergangsgeld.
Meine Frage wegen des Erstattungsanspruch der noch nicht genau beziffert wurde:
Wie verhält sich das mit der Berechnung.Fordert das Amt nur die Leistungen zurück die ich bekommen habe oder wird das auf die ganze Bedarfsgemeinschaft umgelegt ?
Bei dieser doch äußerst präzisen Darstellung des Sachverhaltes, wollten Sie liebe "Mamamausi" uns wohl ein Ratespiel fürs Wochenende aufgeben?
War es eine med. Reha oder LTA?
Waren Sie bis unmittelbar davor in Arbeit, im KG Bezug oder erhielten Sie ALG 1 oder 2 oder gar nichts?
Was hat denn der AG Ihnen angetan, was die netten Menschen vom Amt?
Von welchem Amt reden Sie denn?
.??
Wenn Ihre Anträge genauso waren wie die Fragestellung im Forum, wundert es mich nicht, dass es dauert.
Sorry....bin ein wenig durch den Wind weil ich finanziell in der Luft hänge...
Es handelt sich um eine berufliche Reha.
Krankengeld bekomme ich nicht und ALG1 ist ausgeschöpft.
Mein Arbeitgeber konnte erst nach mehrmaliger Aufforderung mein Arbeitsentgelt bescheinigen(das ging schon so beim KG und ALG1) und mein Sachbearbeiter vom Sozialamt(schon bekannt bei der DRV,Dienstaufsichtsbeschwerde durch einen anderen Rehafall) hat einen unkorrekten Erstattungsanspruch bei der DRV gestellt.Die DRV hat ihn nun um eine genaue Aufstellung gebeten.
Deswegen meine Frage ob dieser Anspruch seitens des Sozialamtes meine Leistungen betriftt oder die meiner gesamten Bedarfsgemeinschaft.
Damit ich über den Daumen gepeilt weiß ob ich eine Nachzahlung erwarten kann oder nicht.
Außer einem kleinem Aufstockungsbetrag aus der neuen ALG2-Berechnung(ab 1.September) & Kindergeld haben wir bis zum 20. des Monats kein Geld.